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Wie entwickelt sich der Garantiezins ab dem Jahr 2015?

Wer als Altersvorsorge eine Kapital bildende Lebensversicherung abschließen möchte, der sollte sich besser beeilen, denn die Bundesregierung kündigte an, dass der Garantiezins im Jahr 2015 auf magere 1,25 Prozent sinken soll. Kunden bereits bestehender Lebensversicherungen dürfen sich derzeit noch über einen Garantiezins von 1,75 Prozent freuen.

Welches Ziel mit den Änderungen beim Garantiezins verfolgt?

Dass der Garantiezins um 0,5 Prozent gesenkt wird, ist nicht die einzige Maßnahme, die von der Bundesregierung in Angriff genommen wird. Künftig soll es auch strengere Auflagen für die Unternehmen geben, von denen Kapital bildende Lebensversicherungen angeboten werden. Sie beziehen sich beispielsweise darauf, dass der Garantiezins nur noch bis zu einem limitierten Anlagebetrag versprochen werden darf. Damit soll die wirtschaftliche Lage der Lebensversicherer langfristig stabilisiert werden. Auch dienen diese Maßnahmen dem Schutz der Kunden. Allerdings ist damit auch das Risiko verbunden, dass ab 2015 die Kapitallebensversicherung weitaus weniger als bisher für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge genutzt wird.

Kunden haben Vor- und Nachteile bei den aktuellen Änderungen

Hier muss ganz klar eine Differenzierung zwischen Alt- und Neukunden bei den Lebensversicherungen vorgenommen werden. Altkunden könnten Einbußen erleiden und Neukunden Vorteile mitnehmen. Ursache ist die Auflage, die so genannten „stillen Reserven“ künftig anders zu verteilen. Alt- und Neukunden sollen dabei gleich behandelt werden. Die „stillen Reserven“ bestehen bei den Versicherungsunternehmen in den Bewertungsreserven, die sie bei der Anlage in festverzinslichen Wertpapieren aufbauen können. Bisher musste die Hälfte der daraus bezogenen Gewinne an die Kunden bei Versicherungsablauf oder Kündigung ausgezahlt werden. Ab 2015 wird die beim jeweiligen Versicherer bestehende Finanzierungslücke abgezogen, was niedrigere Auszahlungen für die Kunden bedeutet. Hochrechnungen gehen jetzt schon davon aus, dass das bei längerfristig bestehenden Altverträgen ein Minus von durchschnittlich 440 Euro nach sich zieht.

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