Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

E-Zigaretten: Nutzer gelten für Versicherer als Raucher

Wer zum Nichtraucher werden will und partout nicht vom Glimmstängel los kommt, der weicht gerne auf die vermeintlich gesündere Alternative der E-Zigarette aus. Doch die E-Zigaretten-Anhänger könnten beim Abschluss einer Lebensversicherung eine böse Überraschung erleben. Lebensversicherer unterteilen ihre Kunden in zwei große Gruppen: Raucher und Nichtraucher.

Da bei Rauchern das Risiko für Erkrankungen oder gar den Tod höher ist, fallen hier erhöhte Beiträge für die Lebensversicherung an. Die E-Zigarette ist dabei ein sehr neues Phänomen, welches nun erst einmal in eine der beiden Gruppen eingeordnet werden muss. Dies ist eine klassische Aufgabe der Rückversicherer. Die Munich Re ist der weltgrößte Rückversicherer und deren Leiter des medizinischen Kompetenzzentrums für die Lebensversicherung, Dr. Karsten Filzmaier, empfiehlt Versicherern, E-Zigaretten-Nutzer als Raucher einzustufen.

Zu wenige Studien zu den Auswirkungen der E-Zigaretten

Filzmaier, der als ausgebildeter Kardiologe tätig ist, betont, dass man auf wissenschaftliche Studien und deren Erkenntnisse zurückgreife, wenn eine medizinische Bewertung gefordert sei. Im Bereich der E-Zigaretten gibt es jedoch bisher nur sehr wenige Studien. Insbesondere die Langzeitwirkungen des Nikotindampfs auf den Menschen seien bisher nicht ausreichend erforscht. Ebenso wenig bekannt ist, welche Auswirkungen die chemischen Verbindungen und Zusatzstoffe, die beim Dampfen freigesetzt werden, auf den Körper haben.

Fakt ist aber, dass Nutzer der E-Zigarette ihrem Körper Nikotin zuführen und dieser Stoff Suchtpotenzial hat und sich auf bestimmte Funktionen im Körper auswirken kann. Filzmaier erklärt weiter, dass auch die enthaltenen Zusatzstoffe durchaus eine karzinogene Wirkung haben, also Krebs auslösen, könnten.

Daher müssten die E-Zigaretten-Raucher in der Lebensversicherung ebenso wie normale Raucher behandelt werden. Die Munich Re empfiehlt daher Lebensversicherern, nicht nur zu fragen, ob jemand rauche oder nicht, sondern auch, ob er Nikotinersatzprodukte nutze, wie Nikotinkaugummis, Nikotinpflaster oder eben die E-Zigarette. Jetzt fragen sich Verbraucher, wie man ihnen nachweisen will, dass sie rauchen. Fakt ist: Es gibt bisher kein Testverfahren, mit dem man herausfinden kann, ob Tabakprodukte oder E-Zigaretten konsumiert werden. Mit Hilfe des Cotinin-Tests kann man aber nachweisen, ob dem Körper in irgendeiner Form Nikotin zugeführt wurde.

About Author