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Wer muss in Venedig den Eintritt zahlen und wie hoch ist er?
Das Eintrittsgeld für die Altstadt Venedig beträgt pro Person 5 Euro. Fällig wird er für alle Personen ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs. Einheimische sowie Berufspendler, Pflegekräfte, Studenten sowie Besucher von Einheimischen sind von der Gebühr befreit. Die Befreiung von der Eintrittsgebühr gilt auch für Touristen, die sich beispielsweise für einen notwendigen Arztbesuch in die Altstadt begeben müssen. Eigens dafür hat die Stadtverwaltung ein spezielles Online-Registrierungsportal eingerichtet. Auch die Entrichtung des Eintrittsgelds kann online erfolgen. Als Legitimation wird ein QR-Code ausgegeben.
An verschiedenen Stellen wurden Kontrollstellen eingerichtet. Dort prüfen Angestellte der Stadtverwaltung, ob die Personen, die in die Altstadt wollen, einen gültigen QR-Code vorweisen können. Außerdem geben sie Unterstützung bei der Registrierung auf dem Onlineportal.
Eintritt in der Altstadt von Venedig ist nicht an jedem Tag fällig
Den „Spagat“ zwischen dem notwendigen Schutz der Stadt vor Schäden durch den Massentourismus und einen Ausschluss von Risiken für den Bestand der lokalen Tourismuswirtschaft versucht die Verwaltung über eine Begrenzung der Eintrittspflicht auf bestimmte Termine. Zum Start erfolgt die Erhebung durchgängig vom Tag der Einführung (25. April 2024) bis zum 5. Mai 2024. Danach folgt eine bis Mitte Juli 2024 andauernde Phase, in welcher die 5 Euro Eintritt pro Tag ausschließlich an den Wochenenden erhoben werden. Damit will die Stadtverwaltung vor allem Tagesbesucher abschrecken. Wissenswert ist die Tatsache, dass bei einem Verstoß gegen die Eintrittsgeldpflicht ein Bußgeld von bis zu 300 Euro verhängt werden kann. Die eingenommenen Eintrittsgelder und vereinnahmten Bußgelder sollen in Maßnahmen zur Erhaltung der historischen Altstadt von Venedig gesteckt werden.
Quelle: Comune Venezia
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