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Beherbergungssteuer: In Leipzig gelten neue Regeln

Saint Thomas Church in Leipzig

Trotz erheblicher Kritik aus der Tourismusbranche hat die Stadtverwaltung Leipzig die Beherbergungsteuer angepasst. Es gilt auch keine Übergangsfrist.

Die neuen Regelungen zur Beherbergungssteuer in Leipzig gelten seit dem 1. April 2023. Die Hotel Allianz Leipzig, der DEHOGA Sachsen e. V. und die IHK Leipzig hatten eine Übergangsfrist von drei Monaten gefordert. Doch der Stadtrat setzte sich über die Forderung hinweg und beschloss im Februar 2023 die vollumfängliche Gültigkeit ohne Übergangsfrist. Zudem kommt Kritik von den drei Organisationen, weil noch keine genauen Informationen dazu vorliegen, wie die Einnahmen aus dieser Steuer verwendet werden sollen.

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Leipzig und wer muss sie zahlen?

Der Stadtrat hat für die Abgabe eine Höhe von 5 Prozent beschlossen. Bei der Berechnung greift ein Fakt, der in Deutschland an vielen Stellen anzutreffen ist. Es wird eine Steuer auf eine Steuer erhoben. Bemessungsgrundlage für die Beherbergungsteuer ist jeweils der Bruttopreis der Übernachtungen inklusive der Mehrwertsteuer. Fällig wird diese Steuer auf alle entgeltpflichtigen Übernachtungen unabhängig von ihrer Art. Das heißt, sie muss in Hotels und Pensionen genauso erhoben werden wie in den Jugendherbergen und auf den Campingplätzen der Stadt. Anwendungspflichtig ist sie außerdem bei der Vermietung von Gästezimmern sowie Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Das Fazit lautet also, dass touristische Übernachtungen in der sächsischen Metropole seit dem 1. April 2023 um 5 Prozent teurer sind als vorher, denn die Steuerlast ist von den Übernachtungsgästen zu tragen.

Stadtrat hat Ausnahmen zur Beherbergungsteuer beschlossen

Für die Anbieter/-innen von Übernachtungsmöglichkeiten ist die ganze Sache ziemlich kompliziert, denn nicht von allen Gästen muss die Beherbergungssteuer erhoben werden. Eine grundsätzliche Ausnahme gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Auch Schwerbehinderte mit einem GdB ab 80 müssen die zusätzliche Steuer nicht zahlen. Findet sich im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“, entfällt die Steuer für die notwendige Begleitperson. Das lässt sich noch ohne großen Aufwand prüfen, aber andere Ausnahmeregelungen werfen zahlreiche Fragen auf.
Ein Problem ergibt sich bei der Ausnahme für Menschen, die mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer Beherbergungseinrichtung in Leipzig gemeldet sind. Eine weitere Steuerbefreiung gilt beispielsweise auch bei Übernachtungen „zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Leipzig“. Wie sollen Hotel- oder Pensionsbetreiber dabei einen Nachweis führen? Heißt das, die Gäste müssen künftig eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um die Steuerbefreiung nutzen zu können? Das wäre allein mit Blick auf den Datenschutz in der Praxis nicht umsetzbar.

Wie ist diese Steuer zur Tourismusförderung anderswo geregelt?

In Deutschland lässt sich die Beherbergungssteuer über mehrere Jahrhunderte zurückverfolgen. Unter dem Begriff Kurtaxe wurde sie in Baden-Baden bereits im Jahr 1507 erhoben. Die Erhebung und die Höhe basieren in Deutschland auf kommunalen Regelungen. Dabei zeigen sich gegenläufige Tendenzen. Einige Kommunen haben diese Steuerart neu eingeführt, während sich andere Stadtverwaltungen (zumeist mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit auf Preisebene) zur teilweisen oder vollständigen Abschaffung der Kurtaxe entschlossen haben. In Österreich ist die Kurtaxe auf Kantonsebene einheitlich geregelt. Andere Länder haben diese Steuer auf die Erhebung in speziell ausgewiesenen Kurorten oder in touristischen Hotspots beschränkt.

Quelle: Stadtverwaltung Leipzig, IHK Leipzig

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