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Muss die Elementarschadenversicherung zu einer Pflicht werden?

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In Deutschland besteht nur für einen geringen Anteil der Gebäude eine Elementarschadenversicherung. Deshalb werden Forderungen nach einer Pflicht laut.

Die Linken haben im Deutschen Bundestag einen Antrag eingebracht, nachdem die Elementarschadenversicherung eine Pflichtversicherung werden soll. Die dazu vorgebrachten Begründungen sind in mehrerlei Hinsicht schlüssig. Die Versicherungsquote ist insgesamt niedrig und weist im bundesweiten Querschnitt erhebliche Unterschiede auf. Notwendig ist eine Versicherung gegen die Folgen von Elementarschäden allein mit Blick auf die Großereignisse der jüngsten Zeit auf jeden Fall. Rechtliche Bedenken gegen die Erhebung zur Pflichtversicherung bestehen nicht. Zu diesem Schluss kam eine Arbeitsgruppe, die sich aus den Justizministern der Bundesländer zusammensetzt. Noch hat sich die Bundesregierung allerdings nicht zu diesem folgerichtigen Schritt entschlossen.

Wie sehen die Zahlen zur Elementarschadenversicherung aktuell aus?

Nach den neuesten Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft bestehen derzeit bundesweit mit 52 Prozent gerade einmal für die reichliche Hälfte aller Gebäude solche Policen. Die niedrigsten Quoten weisen dabei Hamburg mit 31 Prozent und Niedersachsen mit 32 Prozent auf. Den dritten Negativrang bei der Abdeckung mit Elementarschadenversicherungen belegt Mecklenburg-Vorpommern mit 33 Prozent. Spitzenreiter beim Abschluss dieser Policen ist Baden-Württemberg, denn hier sind rund 94 Prozent der Gebäude mit einem Vertrag gegen die Folgen von Elementarschäden abgesichert. Auf den zweiten Rang schafft es Nordrhein-Westfalen mit einer Versicherungsquote von 56 Prozent und den dritten Positivrang belegte zum Jahresende 2023 Thüringen mit 53 Prozent vor Hessen und Sachsen mit jeweils 51 Prozent. Diese niedrigen Quoten haben bereits im vergangenen Jahr dazu geführt, dass auch im Bundesrat sowie 2024 in der Konferenz der Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer über die Erhebung der Elementarschadenversicherung zu einer Pflichtversicherung diskutiert wurde.

Woraus resultiert die Notwendigkeit einer zu etablierenden Versicherungspflicht?

Die jüngere Vergangenheit hat eindrucksvoll unter Beweis gestellt, welche immensen Schäden elementare Ereignisse auslösen können. Dass es nicht bereits in den Jahren 1997 (Oderflut) sowie 2002 (Elbeflut) in den betroffenen Regionen zu großflächigen wirtschaftlichen Katastrophen gekommen ist, liegt daran, dass zu diesem Zeitpunkt noch viele der ehemaligen DDR-Policen bestanden, die von der ehemals staatlichen Versicherung zur Allianz übergeleitet wurden. Bei der Elbeflut 2014 war die Lage bereits deutlich anders, denn viele Betroffene erhielten keine Entschädigungen aus privaten Elementarschadenversicherungen. Die Folge war, dass der Staat Unterstützungen aus Steuergeldern bereitstellen musste. Das zeigte sich genauso nach der Flutkatastrophe im Ahrtal.

Wahrscheinlichkeit für Großereignisse mit immensem Schadenspotential steigt

Die Wahrscheinlichkeit solcher Großschadensereignisse steigt durch die Folgen des Klimawandels. Dieser Fakt lässt sich nicht wegdiskutieren und beweist die Notwendigkeit einer gesetzlichen Änderung. Allerdings ist bei der Einführung einer Elementarschadensversicherung als Pflichtversicherung ein Spagat aus tragbaren Kosten für die Gebäudeeigentümer und vernünftigen Rücklagen für Schadensfälle bei den Versicherungsgesellschaften erforderlich. Anderenfalls ist eine unzumutbare Belastung vor allem für die Versicherungsnehmer in Hochrisikogebieten zu befürchten.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/10678, GDV

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