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Jobcenter unzufrieden mit Bürgergeld

Calculator and Euro banknotes on a table

Das Bürgergeld gibt es bereits seit über einem Jahr. Zufrieden scheint damit aber niemand so wirklich zu sein, vor allem nicht die Jobcenter.

Das geht aus einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Zusammenarbeit mit der Universität Bochum hervor. Laut der aktuellen Untersuchung lehnen vor allem viele Mitarbeiter der Jobcenter zentrale Regelungen zum Bürgergeld ab.

1.900 Jobcenter-Mitarbeiter befragt

Die Forscher haben für die aktuelle Studie die Antworten von knapp 1.900 Mitarbeitern in sieben nordrhein-westfälischen Jobcentern ausgewertet. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiter (59 Prozent) gab demnach an, dass die Bürgergeldempfänger seit Einführung des Bürgergeldes weniger motiviert seien. Sie wirkten zudem schlechter dabei mit, aus ihrer Hilfsbedürftigkeit herauszukommen, wie 62 Prozent der Befragten angaben. Lediglich zwei Prozent der Befragten sehen eine höhere Motivation und Mitwirkungsbereitschaft seit der Reform.

Eine große Mehrheit lehnt es ab, dass Sanktionen schwieriger geworden sind und auch langwieriger. Auch die erhöhte monatliche Unterstützung sowie die höheren Freibeträge für das so genannte Schonvermögen sehen die Jobcenter-Mitarbeiter kritisch. Viele von ihnen hätten gerne mehr Druckmittel in der Hand, um die Arbeitslosen zur Mitwirkung zu bewegen. Eine Mehrheit der Befragten (63 Prozent) gab an, dass man eine schwindende Bereitschaft beobachte, eine Arbeit aufzunehmen.

Auch positive Aspekte beim Bürgergeld

Andererseits gibt es auch positive Rückmeldungen, etwa zu den höheren Sätzen für Minderjährige. Die verbesserten Betreuungsangebote gerade für Langzeitarbeitslose wurden ebenfalls positiv bewertet. Gleiches gilt für den Punkt, dass Kleinstbeträge mit bürokratisch hohem Aufwand von den Hilfebedürftigen nicht mehr zwingend eingefordert werden müssen.

Das Bürgergeld war eine der größten Reformen, die die Ampelkoalition nach zähen Verhandlungen mit der Union durchgesetzt hat. Ein erster Teil trat bereits zu Beginn des letzten Jahres, der zweite im Juli in Kraft. Allerdings sind die Sanktionen gegen unkooperative Hilfebezieher im Vergleich zu Hartz IV deutlich milder. Stärker gefördert werden dagegen Langzeitarbeitslose.

Quelle: jog

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