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Blindengeld weist große Unterschiede nach deutschen Bundesländern auf

Guide dog helping blind woman in park

Die aktuellen Regelungen zum Blindengeld bedeuten für viele Menschen Nachteile, doch die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für Gesetzesänderungen.

Die Unterschiede beim Blindengeld und anderen Geldleistungen für den Ausgleich von Behinderungen standen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage aus der Linken-Fraktion im Bundestag. Die Bundesregierung hat dazu mittlerweile eine Antwort vorgelegt. Darin heißt es, dass die Zuständigkeit für die Festlegung der Höhe des Blindengelds bei den Bundesländern bleiben soll. Eine bundesweit einheitliche Regelung lehnen sie ab.

Verstoßen die aktuellen Regelungen zum Blindengeld gegen das Grundgesetz?

Auf den ersten Blick scheinen die aktuellen Regelungen einen Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz aus dem Artikel 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland darzustellen. Dort heißt es unter anderem wörtlich, dass niemand wegen seiner Heimat benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Das bedeutet, dass es auch keine Unterschiede bei den Leistungen für identische Ausmaße einer Sehbehinderung geben dürfte. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Landesblindengeld nur eine Stufe des finanziellen Nachteilsausgleichs ist. Als zweite Stufe gibt es das nachrangige Blindengeld, das nach dem Paragrafen 72 des SGB XII gewährt werden kann. Hinzu kommen Steuerfreibeträge, die aufgrund der Zuerkennung einer Schwerbehinderung in Anspruch genommen werden können. Solche Regelungen finden sich ziemlich identisch auch zu den finanziellen Unterstützungen für gehörlose Menschen. Damit ist ein Ausgleich der regionalen Unterschiede möglich, wodurch die aktuellen Regelungen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.

Wie sehen die regionalen Unterschiede beim Landesblindengeld aus?

Am besten sind beim Landesblindengeld Betroffene in Hessen gestellt. Sie erhalten im Durchschnitt 724 Euro pro Monat. Auf dem zweiten Rang landet Bayern, wo das monatliche Blindengeld vom Land bei durchschnittlich 716 Euro liegt. Berlin belegt mit 673 Euro pro Monat den dritten Rang. In Schleswig-Holstein gibt es mit einer Summe von durchschnittlich 300 Euro das bundesweit niedrigste Landesblindengeld. Brandenburg belegt mit einem Schnitt von 346 den vorletzten Platz. Auch in Sachsen fällt der Durchschnitt beim Landesblindengeld mit 380 Euro pro Monat und betroffener Person im Vergleich mit anderen Bundesländern sehr niedrig aus.

Wie viele sehbehinderte und blinde Menschen gibt es in Deutschland?

Nach den offiziellen Angaben des Statistischen Bundesamts leben in Deutschland aktuell rund 71.000 blinde Menschen sowie knapp 47.000 Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung, die jedoch nicht als Blindheit eingestuft wird. In diesen Zahlen sind jedoch nur die Personen erfasst, von denen die Anerkennung einer Schwerbehinderung aufgrund ihrer Einschränkungen der Sehfähigkeiten beantragt und durchgesetzt wurde. Viele Menschen stellen aber einen solchen Antrag nicht. Hinzu kommt eine große Zahl von Menschen, bei denen die Schwerbehinderung zusätzlich aus anderen Gründen festgestellt wurde. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. geht deshalb von einer hohen Dunkelziffer aus.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/9024, Statistisches Bundesamt, DBSV

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