Inzwischen sind seit der Wiedervereinigung Deutschlands mehr als drei Jahrzehnte vergangen. Doch an vielen Stellen sind die Folgen der einstigen Teilung bis heute weder aufgearbeitet noch gibt es in einigen Bereichen geeignete gesetzliche Regelungen. Ein Beispiel waren die Unterschiede beim Wert eines Rentenpunkts, die erst mit der Rentenanpassung im Sommer 2023 restlos beseitigt wurden. Regelungsbedarf besteht aktuell noch bei den
Bundesregierung plant Verbesserungen bei der Opferentschädigung
Die Opferentschädigung für politische Verfolgung durch das einstige SED-Regime war Gegenstand einer Kleinen Anfrage aus dem Bundestag. In der inzwischen vorliegenden Antwort gibt die Bundesregierung wörtlich an, dass das Bundesjustizministerium „zeitnah einen Referentenentwurf … vorlegen“ wird, der sich mit dieser Problematik beschäftigt. Konkrete Aussagen zu den zu erwartenden Inhalten gibt es noch nicht. Stattdessen verweist die Bundesregierung lediglich auf Inhalte des Koalitionsvertrags, der unter anderem eine Aktualisierung der derzeit angewendeten Definition der Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vorsieht. Deshalb ist auch nicht absehbar, ob die Neuregelungen die von den Opfern und ihren Rechtsbeiständen sowie den Opferzusammenschlüssen geforderte Beweislastumkehr kommen wird.
Aktuelle Regelungen zur Beweispflicht sind nicht mehr zeitgemäß
Bisher mussten die Opfer zweifelsfrei belegen, dass ihr gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Zeit der politischen Haft in der ehemaligen DDR verursacht wurden. Eine Fachärzte (beispielsweise von der Bundeswehr) warnen, dass genau dadurch eine Retraumatisierung verursacht werden kann. Sie leiten das aus ihren Erfahrungen bei der Betreuung von (ehemaligen) Soldaten mit Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) ab. Die aktuelle Regelung der Beweislast ist allein schon deshalb problematisch, weil sich dadurch die Anerkennungsverfahren häufig über viele Jahre hinziehen.
Zudem ist die momentan angewendete Definition der Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR nicht mehr zu halten, da sie nicht mehr dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Forschung entspricht. Dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen sind nicht nur bei ehemals inhaftierten Personen anzutreffen. Zu den Folgebetroffen gehören auch die Kinder inhaftierter Personen, die zum Zwecke der Umerziehung zwangsweise in speziellen Kinderheimen untergebracht oder während der Zeit der politischen Haft der Eltern geboren wurden.
Wie viele Personen erhalten Leistungen wegen politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR?
Die Leistungen für Haftopfer sind im „Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet“ (kurz StrRehaG) geregelt. Das lässt aktuell eine Zahlung von monatlich 330 Euro an die Opfer zu. Sie werden einkommensabhängig gewährt. Nach den offiziellen Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort beziehen aktuell knapp 38.800 Personen solcher Leistungen. Die meisten Leistungsempfänger/-innen gibt es in Sachsen und Berlin. Die wenigsten Bezugsberechtigten werden für das Saarland angegeben.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/11068, StrRehaG, Deutschlandfunk
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