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Gefahren auf Deutschlands Fußwegen – Wer haftet bei Schäden durch Wahlplakate?

Wer jetzt auf den Fußwegen in Deutschland unterwegs ist, sollte genau aufpassen, damit er nicht gegen ein Hindernis läuft, was es sonst nicht gibt. Überall „zieren“ Plakate für die Wahl des Europaparlaments die Laternenmasten und Masten der Straßenbeschilderung. Vielerorts kommen noch die Plakate für die Wahlen von Bürgermeistern oder Landräten hinzu. Viele von ihnen sind leider unsachgemäß angebracht und werden zur Gefahr für schwere Verletzungen.

Verletzungen durch Wahlplakate – Was ist zu tun?

Wahlplakate werden immer so platziert, dass sie die meiste Aufmerksamkeit erzeugen. Deshalb hängen die meisten Schilder auf Augenhöhe und ragen noch dazu in den Fußweg hinein. Wer einen Moment lang abgelenkt ist, kann schnell mit den Spanplatten kollidieren, auf die Wahlplakate meistens aufgeklebt werden. Viele der Plakate werden mit Kabelbindern befestigt, die ohne Kennzeichnung herausragen und vor allem nachts nicht zu erkennen sind. Platzwunden, Prellungen oder gar Verletzungen der Augen können mögliche Folgen sein. Wer einen solchen Schaden erlitten hat, kann mehrere Arten von Versicherungen in Anspruch nehmen. Dafür ist aber eine umgehende Schadensmeldung notwendig.

Parteien und Personen haften selbst für Schäden durch Wahlplakate?

Die Parteien und potentiellen Abgeordneten, von denen die Plakate für die Europawahl oder andere Wahlen aufgehängt wurden, sind immer in der Haftung. Die Wahlhelfer, von denen die Plakate angebracht werden, zählen zu den so genannten Erfüllungsgehilfen. Das heißt, dass der Auftraggeber für deren Tun haftet. Sie sollten sich deshalb den Ort des Plakats sowie die dort werbende Partei oder Person merken und das nächstgelegene Wahlbüro kontaktieren. Am besten ist es, Sie machen mit dem Handy ein Foto von dem Wahlplakat, an dem Sie sich verletzt haben.

Private Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft nicht vergessen!

Wenn Sie eine private Unfallversicherung haben, sollten Sie dort ebenfalls schnellstmöglich eine Schadensmeldung machen. Eine Kollision mit einem Wahlplakat ist ein „unvorhersehbar und plötzlich von außen einwirkendes“ Ereignis, was unter den Deckungsumfang der Unfallversicherung fällt. Welche Maßnahmen dann einzuleiten sind, hängt von den individuellen Anforderungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.

Ein Sonderfall entsteht, wenn die Verletzung durch ein Plakat für die Europawahl oder eine andere Wahl während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit und wieder zurück verursacht wird. Dann ist ergänzend eine Meldung an den Arbeitgeber notwendig, der diese Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft weiterleiten muss. Bitte denken Sie in einem solchen Fall daran, dass Sie den Fakt Arbeitsunfall bzw. Arbeitswegeunfall auch bereits beim Arzt angeben müssen.

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