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Telefonabzocke wieder auf dem Vormarsch

Eigentlich ist es schon seit Jahren verboten, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Die Anbieter von Telefonwerbung stört das allerdings wenig, denn die Zahl der unerwünschten Werbeanrufe steigt stetig weiter an. Was können Verbraucher tun und was sieht das Gesetz vor?

Eindeutige Gesetzeslage zu Werbeanrufen

Die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig: Bevor Werbeanrufe getätigt werden, muss der Verbraucher ausdrücklich in diese Anrufe eingewilligt haben. Wenn diese Einwilligung des Verbrauchers fehlt, liegt ein unerlaubter Werbeanruf vor, wie das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb klar definiert. Der so genannte Cold Call tritt immer dann ein, wenn eine entsprechende Einwilligung nicht vorliegt. Diese muss dabei schon vor dem Anruf vorhanden sein, wird sie erst zu Beginn des Gesprächs eingeholt, ist sie unzulässig. Außerdem ist es untersagt, die Rufnummer zu unterdrücken. Wer sich daran nicht hält, muss mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro rechnen.

Trotzdem zeigen sich die Werbeanrufer von den eindeutigen und klaren gesetzlichen Regelungen bisher wenig beeindruckt. Die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet unter Berufung auf Zahlen der Bundesnetzagentur etwa, dass die unerwünschten Telefonanrufe sowie Telefonabzocke wieder deutlich auf dem Vormarsch sind. Alleine 2016 stieg die Zahl der Opfer unseriöser Anbieter laut Bundesnetzagentur wieder deutlich. Insgesamt 29.298 schriftliche Beschwerden gingen demnach bei der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr ein. Ein Jahr zuvor lag die Zahl noch bei 24.455. Insgesamt verhängte die Behörde, die entsprechende Gesetzesverstöße ahndet, Strafen von 895.849 Euro. Ein Jahr zuvor war es nur etwa halb so viel (467.350 Euro).

Gesetzgeber will Telefonabzockern Steine in den Weg legen

Der Gesetzgeber hat den Trend ebenfalls erkannt. Nach Informationen der „Saarbrücker Zeitung“ wolle man einen Gesetzantrag einbringen, mit dem man gegen die „aggressiven Verkaufsmaschen“ vorgehen könne. So solle etwa ein Vertrag nicht mehr alleine übers Telefon abgeschlossen werden können. Erst wenn eine Bestätigung des Angebots dem Kunden in Textform, also per SMS, Fax, E-Mail oder Post, zugegangen ist und dieser das Angebot bestätigt hat, soll demnach ein Vertrag zustande kommen.

Allerdings wird es noch eine Weile dauern, bis das Gesetz verabschiedet werden kann. Bis dahin haben Verbraucher nur eingeschränkte Möglichkeiten, auf die unerlaubten Werbeanrufe zu reagieren. Eine Möglichkeit ist die Beantragung beim eigenen Anbieter, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer gar nicht erst durchgestellt werden. Andernfalls kann man einfach auflegen oder den Anrufer selbst zur Rede stellen. Dabei sollte man gezielt nach Namen und Unternehmen fragen, wobei hier schon viele Callcenter von selbst auflegen. Wer die Daten jedoch herausfinden konnte, kann diese zusammen mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur weiterleiten.

Quelle: awi

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