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Pauschalreiserichtlinie: Kritik an geplantem EU-Recht

Airplane landing at sunset

Die Touristikbranche in Deutschland ist mit einigen Regelungen der neuen Pauschalreiserichtlinie der EU nicht einverstanden. Wogegen richtet sich die Kritik?

Seit 2018 gilt in den Ländern der Europäischen Union die Richtlinie EU 2015/2302. Sie wird aufgrund ihres thematischen Schwerpunkts auch EU-Pauschalreiserichtlinie genannt. Aktuell sind Änderungen geplant, die jetzt schon für heftige Diskussionen unter Branchenvertretern sorgen. Viele (kleine) Anbieter fürchten um ihre Existenz, weil sie nach dem neuen Recht deutlich höhere Anforderungen beispielsweise bei den Haftungsgarantien erfüllen müssen. Das geht aus den Expertenbeiträgen in einer Anhörung im Tourismusausschuss des Bundestags hervor.

Was stört die Reisebranche an der geplanten Pauschalreiserichtlinie?

Ein Problem stellt die geplante Veränderung der Definition des Begriffs Pauschalreise dar. Sie würde in einem viel größeren Umfang greifen, als das jetzt der Fall ist. Das heißt. Es würden viel mehr Buchungspakete als bisher unter die Bestimmungen rund um die Pauschalreisen fallen. In der Konsequenz erweitert sich die Zahl der Reisedienstleister, die den für Pauschalreiseangebote erforderlichen Insolvenzschutz garantieren müssen. Die Leidtragenden wären vor allem kleine Tourismusunternehmen. Die Betreiber von Buchungsportalen stünden durch die geplanten Änderungen der EU-Pauschalreiserichtlinie ebenfalls vor einem Problem. Sie müssten die Programmierung ihrer Portale so anpassen, dass die optionale Zubuchung von Leistungen der Anbieter, die keinen Insolvenzschutz garantieren, im Rahmen von Pauschalreisen künftig nicht mehr möglich ist. Das gestaltet sich allein schon aufgrund der Vielzahl der dabei zu berücksichtigenden Parameter sehr schwierig.

Erlaubt die neue Pauschalreiserichtlinie einen KI-Einsatz?

Zu einem Einsatz von Künstlichen Intelligenzen enthält die geplante EU-Pauschalreiserichtlinie ebenfalls neue Bestimmungen. Doch dabei gibt es offenbar noch einige Unklarheiten, was die Interpretation der dort verwendeten Begriffe betrifft. Diese Kritik kam bei der Anhörung im Tourismusausschuss von mehreren Beteiligten. Die Branchenvertreter betonten gleichzeitig die immense Bedeutung der KI-Systeme beispielsweise als Hilfsmittel der Effizienzsteigerung und der Prüfung von Angeboten vor der Aufnahme in das Leistungsportfolio der Buchungsportale. Zudem befürchtet die Tourismusbranche durch den KI Act der Europäischen Union Einschränkungen bei den Möglichkeiten des digitalen Datenaustauschs, der gerade bei der Paketbuchung verschiedener touristischer Einzelleistung unverzichtbar ist.

Quelle: Deutscher Bundestag hib 105/2024

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