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Mogelpackung des Jahres gekürt

A Shopping Cart Trolley

Die Mogelpackung des Jahres steht fest. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Verbraucher aufgerufen, über die größten Täuschungen am Markt abzustimmen.

Gewonnen haben in diesem Jahr die „Tuc Bake Rolls“. Die Brotchips von Mondelez wurden von 54,7 Prozent der befragten Verbraucher per Onlineabstimmung der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) zur „Mogelpackung des Jahres 2023“ gewählt.

Hintergrund der Mogelpackung

Seit dem vergangenen Jahr bietet das Unternehmen die Brotchips unter einer anderen Marke „neu“ mit weniger Inhalt an. Der konzerninterne Markenwechsel von 7days zu Tuc hat eine Preissteigerung der Bake Rolls mit Meersalz von mindestens 127 Prozent zur Folge. Der Verkaufspreis stieg von 1,39 Euro auf 1,89 Euro. Der Standbeutel blieb nahezu gleich groß, die Füllmenge schrumpfte jedoch von 250 auf nur noch 150 Gramm. Aussehen, Nährwerte und Rezeptur haben sich so gut wie nicht verändert, lediglich beim Salzgehalt gab es Änderungen.

Armin Valet von der VZHH sprach von einem „dreisten Marketingtrick“, mit dem Mondelez seine Kunden an der Nase herumführt und „sie nach allen Regeln der Kunst“ schröpft. Unverständlich ist es für Valet, warum der Handel diese Masche mitmacht, obwohl er sich immer wieder als Anwalt des Verbrauchers darstellt. Seiner Meinung nach hätten die Produkte direkt aus dem Sortiment genommen werden sollen.

Weitere Mogelpackungen aus dem vergangenen Jahr

Doch nicht nur die Brotchips von Mondelez standen zur Wahl. Das „Oreo Stieleis“ von Froneri landete in der Abstimmung zur Mogelpackung des Jahres mit 16,8 Prozent der Stimmen auf dem zweiten Platz. Den dritten Platz belegte die Mundspülung „Listerine Total Care“ von Johnson & Johnson, für die 10,6 Prozent der Verbraucher stimmten. Weitere 9,9 Prozent gaben ihre Stimme für die „Marzipanschokolade Chocolat Amandes Vollmilch“ von Aldi und 7,9 Prozent für die Fruchtgummis „Yoghurt-Gums von Katjes“ ab. Insgesamt haben 21.279 Verbraucher und Verbraucherinnen abgestimmt.

Als Hauptargument für Mogelpackungen gelten schrumpfende Inhalte und gleichbleibende Preise. Damit erhalten Verbraucher weniger Ware für ihr Geld. Allerdings fehlen oft konkrete Hinweise auf den geringeren Inhalt. Vielmehr versuchen die Hersteller oft, den geringeren Inhalt durch nahezu identische Verpackungsgrößen zu kaschieren.

Mogelpackungen schon lange ein Problem

Dabei sind Mogelpackungen nicht erst seit gestern ein Problem. Vielmehr berichtet die VZHH seit Jahren über 2.000 bis 3.000 Beschwerden, die jährlich bei ihr eingehen. Dennoch hat sich an der Situation für die Verbraucher bisher wenig geändert. Daher fordert die VZHH auch von der Regierung strengere Regeln.

So müssten Packungen generell voll befüllt sein. Lediglich in Ausnahmefällen sei ein technisch notwendiger Luftraum erlaubt, so eine der Hauptforderungen der Verbraucherschützer. Bei geringeren Füllmengen müssten auch die Verpackungen sichtbar schrumpfen und nicht zuletzt müssten auf der Verpackung alte und neue Füllmenge angegeben werden, ebenso wie die Reduktion in Prozent, heißt es weiter.

Quelle: awi

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