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EU-Verordnungen rund um die Ernährung: Das sollten Sie wissen

© yamix - Fotolia.com
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Passend zur heutigen Europawahl möchten wir Sie aufklären: Warum lohnt es sich, wählen zu gehen? Was kann die EU für uns tun und was hat sie bereits für uns getan? Gerade im Bereich der Ernährung gibt es da einiges, womit unsere Rechte als Verbraucher verbessert wurden. Hätten Sie es gewusst? Die Health-Claims-Verordnung schützt uns vor falschen Werbeversprechen, EU-Siegel sollen uns im Dickicht der Bio-Waren weiter helfen und vieles mehr. Die wichtigsten EU-Verordnungen rund um die Ernährung haben wir hier für Sie zusammengestellt.

EU-Verordnung: Health-Claims-Verordnung

Sicher haben Sie auch schon den einen oder anderen besonders gesunden O-Saft, das Kaugummi, das die Zähne schützt und vieles mehr im Handel entdeckt. Lange Zeit wurden die Hersteller immer erfinderischer, wenn sie Werbeslogans mit Gesundheitsversprechen auf ihren Produkten abdrucken konnten. Dieses Lebensmittel schützt die Zähne, jenes stärkt das Immunsystem usw.

Doch es wurde zu viel. Freilich haben die Hersteller von diesen Werbeversprechen kräftig profitiert. Denn gesunde Lebensmittel mit Zusatznutzen lassen sich wesentlich besser vermarkten. Doch viele der angepriesenen Fähigkeiten konnten nicht eingehalten werden. Und so verwundert es nicht, dass die EU dem ein Ende setzte. Mit der Health-Claims-Verordnung wurde vorgeschrieben, dass gesundheitliche Wirkungen nur noch dann als Werbeslogan verwendet werden dürfen, wenn deren Nutzen auch nachgewiesen werden kann.

Zahlreiche EU-Siegel für Lebensmittel

Ebenso gibt es zahlreiche EU-Siegel für Lebensmittel. Seit 2010 etwa gibt es ein Biosiegel von der EU. Der Weg der Rohstoffe soll bei den mit dem Biosiegel gekennzeichneten Produkten über Kontrollcodes jederzeit nachvollzogen werden können.

Siegel werden von der EU auch für geografische Bereiche vergeben. Produkte, die sich als aus Hessen kommend bezeichnen, müssen demnach auch in Hessen produziert worden sein – zumindest größtenteils. Doch die Vorgaben sind streng und aktuell sind in Deutschland gerade einmal 73 Lebensmittel auf dem Markt, die ein solches Siegel tragen dürfen.

Die umstrittene Gurkenverordnung der EU

Bekannt wurde die EU mit der Gurkenverordnung, die ihr zu wenig Ruhm verhalf. Denn damit erhielt sie den Stempel des Bürokratiewahns. Darin heißt es, dass Gurken nur noch gerade sein dürfen, um in den Handel zu kommen. Auch zahlreiche andere Obst- und Gemüsesorten, wie Salate, Birnen, Äpfel und Bananen wurden solchen Regularien unterzogen.

Ursprung war der Handel, der sich genormte Abmessungen wünschte, um den Transport der Waren zu vereinfachen. Die EU folgte den Wünschen aus dem Handel, distanzierte sich aber nach der heftigen Kritik der Verbraucher wieder von der Gurkenverordnung. Der Handel behielt sie bei und nach der Gurkenverordnung Nr. 1677/88/EWG werden nach wie vor Gurken im Supermarkt verkauft.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum in der EU

Auch rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es derzeit viele Gespräche. Trockenwaren, wie Kaffee, Reis, Tee oder Pasta können auch lange nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum noch verzehrt werden. Verbraucher in der EU werfen aber Jahr für Jahr 89 Millionen Tonnen Lebensmittel weg, weil eben das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Mit einer EU-Verordnung könnte die Angabe eines solchen Datums abgeschafft werden.

Mehrere Länder der EU unterstützen die Pläne, darunter auch Deutschland. Die Hoffnung: Es würden weniger Lebensmittel weggeworfen werden. Doch konkrete Vorgaben gibt es dazu bisher noch nicht.

Eine Lebensmittel-Ampel gibt es in der EU nicht

Auch die Nährwert-Ampel für Lebensmittel wurde in der EU diskutiert. Mit einer Angabe von Rot, Gelb oder Grün hätten Verbraucher auf einen Blick erkannt, wie viele schädliche Inhaltsstoffe (z. B. Fett, Salz, Eiweiß, Zucker oder ungesättigte Fettsäuren) in Lebensmitteln enthalten sind. Eine grüne Zierde auf der Verpackung hätte das Lebensmittel als unbedenklich gekennzeichnet, eine rote Farbe dagegen als kritisch. Im Europäischen Parlament scheiterte dieser Wunsch jedoch – nicht zuletzt aufgrund der Lebensmittelindustrie-Lobby. Verbraucher müssen also auch weiterhin die kleingedruckten Nährwertangaben studieren, um herauszufinden, wie gesund oder ungesund Lebensmittel sind.

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