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Verbraucherschutzkontrollen warnen vor Modeschmuck und Kräutern

Verbraucherschutzkontrollen aus dem letzten Jahr ergaben zahlreiche Probleme mit dem Einhalten bestimmter Grenzwerte. So gab das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an, dass man in Proben von getrockneten Kräutern klare Grenzwertüberschreitungen von Pflanzenschutzmitteln fand, in untersuchtem Modeschmuck wurden dagegen zu hohe Bleianteile gefunden.

Diese Kräuter sind belastet

Bei den Kräutern waren es vor allem die Pflanzenschutzmittel, die die zulässigen Grenzwerte teils deutlich überschritten. So haben die Verbraucherschützer unter anderem Proben von Rosmarin genommen. In neun Prozent aller Fälle fand man eine Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen für Pflanzenschutzmittel, wie das BVL jetzt bei der Vorstellung des Jahresberichts mitteilte. Bei Dill-Proben waren 7,6 Prozent der untersuchten Proben betroffen, beim Oregano immer noch 6,5 Prozent. Dabei sind die getrockneten Kräuter schon in den Kontrollen der Vorjahre negativ aufgefallen.

Zudem fanden die Verbraucherschützer in mehr als 90 Prozent der Dill-, Oregano- und Rosmarin-Proben Rückstände des Schwermetalls Aluminium. Bei knapp der Hälfte der untersuchten Proben lagen die Rückstände über dem für Lebensmittel üblichen Maß. Das Bundesamt sieht als mögliche Gründe den Einsatz aluminiumhaltiger Pestizide oder aber der Böden an, die mit Aluminium angereichert sein könnten.

Allerdings würden Kräuter in Deutschland eher in geringen Mengen verzehrt. Daher stellen die Pflanzenschutzreste laut BVL-Angaben „kein unmittelbares Risiko“ dar. Dies gelte ebenfalls für den recht hohen Aluminiumgehalt. Allerdings erklärte BVL-Chef Helmut Tschiersky, dass die Hersteller dennoch in der Pflicht seien. Selbst wenn kein akutes Risiko für die Verbraucher besteht, müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Gerade für die Pestizidrückstände gelten verbindliche Grenzwerte, die zwingend eingehalten werden müssen. Bei Aluminium dagegen finden sich nur Empfehlungen und vereinzelt Sondervorschriften.

Modeschmuck mit Schwermetallen belastet

Ebenfalls fiel dem BVL Modeschmuck negativ auf. Die Schwermetallwerte sind hier häufig überhöht, so die Behörde. Insgesamt hätte man in zwölf Prozent der untersuchten Schmuckstücke erhöhte Bleiwerte gefunden, die den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert überschritten hätten. Bei weiteren zehn Prozent der Proben musste man einen überhöhten Cadmiumgehalt feststellen.

Wenn diese Schwermetalle über längere Zeit vom Körper aufgenommen werden, können sie zu schweren Erkrankungen führen. Besonders hoch ist die Gefahr natürlich, wenn Kleinteile verschluckt werden. Schwerwiegende Vergiftungen, die sogar einen tödlichen Verlauf nehmen können, sind dann denkbar. Aber auch das dauerhafte Tragen des allzu preiswerten Schmucks kann durch die Aufnahme der Schwermetalle über die Haut zu Problemen führen.

Mehr Verstöße bei Lebensmittelkennzeichnung

Ebenfalls stellten die Kontrolleure im vergangenen Jahr erstmals wieder einen Anstieg an Mängeln bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln fest. Bei den Betriebsprüfungen erhöhte sich die Beanstandungsquote von 17,9 Prozent im Jahr 2014 auf 26,1 Prozent im Jahr 2015. Allerdings führte man die höhere Beanstandungsquote auf die Lebensmittelinformationsverordnung zurück, die erst im Dezember 2014 in Kraft getreten war.

In dieser Verordnung wurden auch neue Kennzeichnungsvorgaben gemacht. So müssen Hersteller seither auch auf losen Waren klare Angaben zu eventuell allergieauslösenden Inhaltsstoffen machen. Dabei fielen vor allem Bäcker, Metzger und Eisdielen im letzten Jahr durch die Prüfungen.

Quelle: AFP

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