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Störerhaftung fällt – Weg für offene WLAN-Hotspots ist frei

Dass es in Deutschland bisher noch so wenige offene WLAN-Hotspots gibt, hat einen guten Grund: Wer sein Netzwerk für Dritte öffnete, konnte bis jetzt auch für das Fehlverhalten der Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Das leitete sich aus den Regelungen zur so genannten Störerhaftung ab. Im Klartext bedeutete das, dass der Betreiber des WLAN-Hotspots die Strafe zahlen musste, wenn einer seiner Nutzer beispielsweise Musik oder Filme von illegalen Download-Plattformen bezog. Dieses Risiko wollten viele Besitzer von WLAN nicht eingehen und sperrten den Zugang mit einem Code und der Verschlüsselung der übertragenen Daten. Nun geht die Ära der Störerhaftung in diesem Bereich zu Ende.

Wie kam es zum Ende der Störerhaftung?

Der Dreh- und Angelpunkt war ein Verfahren (Az. EuGH C-484/14), welches ein Mitglied der Piratenpartei beim Gericht in München startete, um die Störerhaftung zu kippen, und welches dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt wurde. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde ein Gutachten auf der Basis der von der EU geschaffenen Richtlinie zum E-Commerce erstellt. Nach diesem Gutachten kam der Generalanwalt des EuGH zur Überzeugung, dass es legitim ist, den Anbietern von öffentlichen WLAN-Hotspots genau den gleichen Schutz zu bieten, wie ihn auch die Access Provider genießen. Damit fällt auch die Notwendigkeit einer Vorschaltseite weg, auf der die Nutzer erklären müssen, dass sie bei der Verwendung der WLAN-Hotspots keine Rechtsverstöße begehen.

Wer profitiert vom Wegfall der Störerhaftung?

Die Experten der Regierungskoalition haben sich bereits auf eine Neuregelung geeinigt. Sie soll noch 2016 in Telemediengesetz aufgenommen werden und in Kraft treten. Rückendeckung bekommen durch die Neuregelungen nicht nur die Betreiber von WLAN-Hotspots in Hotels, Geschäften, auf Flughäfen und Bahnhöfen. Auch diejenigen, die ihren Internetzugang beispielsweise in großen Wohnblocks auch den Nachbarn zur Verfügung stellen, werden durch die neuen Regelungen zur Störerhaftung künftig besser geschützt. Ebenso profitieren die Betreiber von WLAN-Hotspots in Schulen und den Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel vom Wegfall der Störerhaftung.

Quelle: ecuria, SZ, Spiegel

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