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Videoüberwachung im ÖPNV wird intensiviert

Derzeit müssen sich die Betreiber von öffentlichen Verkehrsmitteln noch strengen Bestimmungen stellen, wenn sie die Innenräume von Bussen und Bahnen sowie die dazugehörigen Haltepunkte und Bahnhöfe mit einer Videoüberwachung versehen wollen. Nach einem Statement von Olaf Lies, dem Verkehrsminister in Niedersachsen, bemühen sich die Verkehrsminister aller Bundesländer derzeit um eine Lockerung des Datenschutzgesetzes.
Dazu soll von der Konferenz der Verkehrsminister bereits eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet worden sein. Damit sollen die Bedenken der Datenschützer ausgeräumt werden, die hinsichtlich der Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln immer wieder geäußert worden waren. Die für die legale Überwachung notwendigen Änderungen des Datenschutzgesetzes sollen konkrete Regelungen sowohl zur Datenlöschung als auch zu den Möglichkeiten des Zugriffs enthalten.

Warum halten die Minister die Videoüberwachung für notwendig?

Nach der Beschlussvorlage der Verkehrsminister soll die Videoüberwachung im ÖPNV künftig flächendeckend und unabhängig von der jeweiligen Tageszeit erlaubt werden. Die Notwendigkeit begründete Olaf Lies damit, dass für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ein „Gefühl der Sicherheit“ unbedingt erforderlich ist.
Dass die Bemühungen der Verkehrsminister in die richtige Richtung gehen, zeigen Zahlen aus Bayern. Dort wurde nach dem Ausbau der Videoüberwachung ein erheblicher Rückgang der in öffentlichen Verkehrsmitteln begangenen Straftaten verzeichnet. Besonders stark war der Rückgang bei den Sachbeschädigungen, die bei den Verkehrsbetrieben München registriert wurden. Der Chef der Münchener Verkehrsgesellschaft schrieb die in einem Interview mit der Zeitung „Augsburger Allgemeine“ vor allem der abschreckenden Wirkung der Videokameras in Bussen und Bahnen zu.
Außerdem betonte der Chef der Münchener Verkehrsbetriebe die Erfolge, die von der Polizei durch die Auswertung der Aufzeichnungen bei der Ermittlung der Täter verzeichnet werden. Er verwies darauf, dass durch die Videoüberwachung in den Münchener Nachtbussen sogar schon ein als gefährlich geltender Sexualstraftäter entdeckt und festgenommen werden konnte. Wäre der Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht bereits ebenso gut mit Überwachungstechnik ausgestattet gewesen wie der Hauptbahnhof Würzburg, an dem bereits 2013 dreißig Videokameras installiert waren, hätte die dortigen Täter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls deutlich schneller überführt werden können.
Quelle: n-tv, Augsburger Allgemeine

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