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Schwindende Kapazitäten bei der Behandlung suchtkranker Kinder

Group Of Multi-Cultural Children Posing For Selfie With Friends In Countryside Together

Es wird immer schwieriger, einen Platz für die Behandlung suchtkranker Kinder und Jugendlicher zu bekommen. Was will die Bundesregierung dagegen tun?

Die im Mai 2026 angekündigte Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik ist ein Fiasko für die Behandlung suchtkranker Kinder und Jugendlicher in Deutschland. Die im niedersächsischen Ahlhorn ansässige Klinik muss ihren Betrieb zum 30. Juni 2026 einstellen. Damit fallen rund drei Viertel der Behandlungsplätze in Kliniken weg, in denen eine auf die speziellen Erfordernisse bei Kindern und Jugendlichen abgestimmte (stationäre) Therapie erfolgen kann. Zwar sind Ersatzmaßnahmen geplant, doch sie können keine vollständige Kompensation der wegfallenden Kapazitäten erreichen. Eine der Konsequenzen ist eine drastische Verlängerung der Wartezeiten auf einen Platz für eine stationäre Therapie. Das war Grund für eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten aus der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, zu der inzwischen eine Antwort der Bundesregierung vorliegt.

Was sagt die Bundesregierung zur Behandlung suchtkranker Kinder?

Die Bundestagsabgeordneten betonten in ihrer Anfrage explizit, dass nach dem Wegfall der Kapazitäten der Dietrich-Boenhoeffer-Klinik bundesweit gerade einmal circa 30 Plätze für eine spezialisierte stationäre Behandlung suchtkranker Kinder und Jugendlicher zur Verfügung stehen. Sie benennen zudem strukturelle Probleme bei der Finanzierung solcher Einrichtungen. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Verteilung der Finanzierungslast auf verschiedene Träger, zu denen neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Krankenkassen sowie die Einrichtungen der Jugendhilfe gehören. Hinzu kommt die Finanzierungspflicht der einzelnen Kommunen und Bundesländer „im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge“. Aufgrund dieser Verteilung sieht sich die Bundesregierung sowohl bei der Finanzierung als auch der Steuerung der Angebote nicht in der Verantwortung. Sie gibt in ihrer Antwort sogar an, nicht einmal Kenntnis über die Anzahl der Kinder und Jugendlichen zu haben, die eine spezialisierte Suchtbehandlung benötigen. Sie verweist auf Angaben der Rentenversicherung, nach denen es bundesweit 450 Rehaplätze für suchtkranke Kinder und Jugendliche geben soll. Weitere Details nennt sie nicht.

Andere Zahlen untermauern das sich abzeichnende Dilemma

In einer Pressemeldung aus dem Jahr 2023 gab die Bundesregierung an, dass rund 45.000 Jugendliche aus dem Altersbereich 12 bis 17 Jahre bereits Kontakt mit illegalen Substanzen hatten. Hinzu kommt das gesteigerte Suchtrisiko bei Kindern und Jugendlichen, die bei einem suchtkranken Elternteil aufwachsen oder aufwuchsen. Nach den Erhebungen verschiedener Stellen (unter anderem des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales) betrifft das bundesweit rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche sowie weitere 3 Millionen Erwachsene. Mehrheitlich (rund 2,65 Millionen) stammen die Betroffenen aus einem Haushalt mit krankhaftem Alkoholkonsum. Hinzu kommen zwischen 40.000 und 60.000 Kinder und Jugendliche, bei denen mindestens ein Elternteil illegale Drogen konsumiert. Bei ihnen ist das Risiko, selbst eine Suchterkrankung zu entwickeln, im Verhältnis zu Vergleichsgruppen aus nicht suchtkranken Elternhäusern signifikant erhöht. Nach den Erhebungen der DAK aus vergangenen Jahren liegt der Multiplikator bei 2,5. Auch das Risiko anderer psychischer Erkrankungen ist deutlich erhöht, was dazu führt, dass für sie überdurchschnittlich hohe Kosten bei Krankenkassen und Rentenversicherungen anfallen. Jetzt Kosten durch eine Reduzierung der Behandlungskapazitäten zu sparen, verschiebt die Kosten lediglich in die Zukunft.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 21/6275, Bundessozialministerium, NACOA, Dietrich-Bonhoeffer-Klinik

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