Die beschlossene Gesundheitsreform ist sehr vielschichtig und bringt einige Nachteile für Versicherte mit sich. Auch aus der Ärzteschaft kommt Kritik.
Die Kosten für die medizinische Versorgung steigen nach der im Juli 2026 beschlossenen Gesundheitsreform vor allem für die Versicherten. Einige bisher von den Krankenkassen bezahlten Leistungen fallen komplett weg. Das betrifft unter anderem die Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete homöopathische Präparate. Zudem werden die kieferorthopädischen Leistungen für Erwachsene eingeschränkt. Sie werden nur noch bei schweren Missbildungen der Kiefer übernommen, welche die Sprach- und Kaufähigkeiten signifikant einschränken. Hier stellt sich die Frage, ob in Zukunft kieferorthopädische Maßnahmen übernommen werden, die beispielsweise durch eine Kiefergelenksarthrose zu ständigen Schmerzen führen, sich aber funktionell nicht nennenswert auswirken.
Teilkrankschreibungen möglich: Entscheidung mit Blick auf den Fachkräftemangel?
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (wie das Regelwerk zur Gesundheitsreform offiziell heißt) enthält einen Abschnitt zur Teilarbeitsunfähigkeit. Dabei haben offenbar drei Ziele eine wichtige Rolle gespielt. Einerseits sollen die Arbeitgeber bei der Lohnfortzahlung und andererseits die Krankenkassen bei der Zahlung von Krankengeld entlastet werden. Der dritte Aspekt dürfte bei der Ausarbeitung der Fachkräftemangel in vielen Branchen und Berufen gewesen sein. Versicherte und die behandelnden Ärzte dürfen danach eine Krankschreibung mit einem Umfang von 25, 50 oder 75 Prozent vereinbaren. Möglich ist das dann, wenn eine „nicht nur geringfügige Erkrankung absehbar länger arbeitsunfähig“ macht. Der Zeitraum wird auf „mehr als vier Wochen“ präzisiert. Versicherte haben dabei gegenüber ihrem Arbeitgeber eine Anzeigepflicht. Dieser kann daraufhin seine Zustimmung geben oder verweigern. Mit dieser Möglichkeit berücksichtigt der Gesetzgeber, dass sich eine solche Teilzeitregelung von den Arbeitsabläufen her nicht überall durchsetzen lässt.
Zuzahlungen und Beiträge zur Krankenversicherung: Was ändert sich?
Versicherte müssen sich außerdem auf höhere Zuzahlungen für verordnete Medikamente einstellen. Die bisherige gültige Zuzahlung von mindestens 5 Euro wird auf 7,50 Euro erhöht. Über mehr als zwei Jahrzehnte hinweg lag der Betrag der Höchstzuzahlung bei verordnungsfähigen Medikamenten bei 10 Euro. Auch hier wurde im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz eine Änderung vorgenommen. Künftig beträgt die Höchstzuzahlung pro Medikament 15 Euro. Geplant war ursprünglich eine dynamische Anpassung der Zuzahlungsbeträge im Jahresrhythmus. Dieser Plan konnte sich nicht durchsetzen. Dennoch bedeuten die neuen Regelungen vor allem deutlich höhere Belastungen für Versicherte mit chronischen Erkrankungen, die eine Vielzahl von Medikamenten parallel einnehmen müssen.
Besserverdienende müssen durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze tiefer in die Tasche greifen. Außerdem wurden einige Einschränkungen bei der bisher kostenlosen Familienversicherung für Angehörige ohne eigenes Einkommen beschlossen. An dieser Stelle wurde die Palette der Ausnahmen gegenüber den ursprünglichen Plänen ausgeweitet.
JennyB ist „Baujahr“ 1963. Sie arbeitete zeitweise für die „Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft“. Sie ist sehr vielseitig interessiert und unter dem Namen Jenny Brix schriftstellerisch aktiv.
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