Sollen die Krankenkassenbeiträge in naher Zukunft nicht steigen, sind sofortige Maßnahmen notwendig. Allerdings machen einige Punkte, die derzeit in den
Helfen Karenztage und eine Verkürzung der Lohnfortzahlung den Krankenkassen?
Diese Frage drängt sich von der finanziellen Logik her förmlich auf. Bei der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt im Sinne der Sozialversicherung. Das heißt, vom Bruttobetrag werden sowohl Rentenversicherungsbeiträge und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung als auch Beiträge zur Pflegeversicherung und der Krankenversicherung abgeführt. Sollte es im Zuge der angedachten Gesundheitsreform zu unbezahlten Karenztagen kommen, fehlen allen vier Versicherungsarten die Beiträge für diese Karenztage.
Bei einer Verkürzung des Zeitraums, in dem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geleistet werden muss, wären diese Versicherungen noch schlechter dran, weil dann die Beiträge für den gesamten Zeitraum der Verkürzung der Lohnfortzahlungspflicht entfallen würden. Die derzeitigen Diskussionsvorschläge beinhalten eine Verkürzung um eine oder zwei Wochen. Doch daran ist ein weiterer Fakt zu bedenken. Bei einer Umsetzung dieser Idee müssten die Krankenkassen zu einem früheren Zeitraum Krankengeld zahlen.
Daraus erwachsen zusätzliche Kosten für die Krankenversicherungen und keine Kosteneinsparungen. Das heißt, hier würde genau das Gegenteil der mit der Gesundheitsreform für die Krankenversicherungen zu erreichenden Ziele eintreten. Profitieren davon würden einzig und allein die Arbeitgeber, weil Pflichten teilweise von ihnen zu den Krankenkassen verlagert werden. Zudem wäre mit unbezahlten Karenztagen und einem früheren Einsetzen des Krankengelds durch spürbare Reduzierungen des Einkommens ein Abschreckungseffekt für die Arbeitnehmer verbunden, sich im Krankheitsfall auch tatsächlich krankschreiben zu lassen.
Versicherte werden bei Umsetzung der Pläne zur Gesundheitsreform mehrfach belastet
Negativ für Versicherte wirken sich weitere Aspekte der angedachten Gesundheitsreform aus. Dabei geht es einerseits um die beitragsfreie Familienversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen, die in großen Teilen dem Rotstift zum Opfer fallen soll. Sehr heftig wird die Reform außerdem chronisch kranke Menschen treffen, die eine Vielzahl von Medikamenten benötigen. Die Mindestzuzahlung soll von derzeit 5,00 Euro auf 7,50 Euro und der höchste Zuzahlungsbetrag von derzeit 10,00 Euro auf 15,00 Euro angehoben werden. Eine Beispielrechnung unserer Redaktion brachte bei 8 täglichen Medikamenten und 2 Bedarfsmedikamenten eine Steigerung der jährlichen Zuzahlungssumme von aktuell 150 Euro auf 285 Euro beim Umsetzen dieser Pläne. Dabei ist eingeflossen, dass derzeit zuzahlungsbefreite Generika (in der Musterrechnung 2 Präparate) künftig ebenfalls unter die Zuzahlungspflicht fallen könnten.
Auch eine weitere Idee kann nicht unkommentiert bleiben. In Deutschland herrscht in vielen Regionen ein chronischer Hausärzte- und Fachärztemangel. Außerdem wird seit einiger Zeit ein Apothekenschwund beobachtet. Da ist die Frage durchaus berechtigt, ob es sinnvoll ist, dort die Vergütungen zu kürzen oder einzufrieren. Damit würde dieser negativen Entwicklung Vorschub geleistet.
Vielleicht sollte stattdessen mit den angedachten Zusatzeinnahmen aus der Erhöhung der Tabaksteuer und Alkoholsteuer und der Einführung einer Zuckersteuer eine Senkung der Mehrwertsteuer auf die von den Krankenkassen finanzierten Medikamente auf den Weg gebracht werden. Das Resultat wäre eine direkte Reduzierung der Kosten bei den Krankenkassen. Der Marburger Bund gab in einem Statement von 2025 an, dass allein durch eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf (verschreibungspflichtige) Arzneimittel von derzeit 19 auf 7 Prozent pro Jahr Einsparungen auf Seiten der Krankenkassen von mindestens 5 Milliarden Euro entstehen würden.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Marburger Bund, SGB

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