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Facebook im Visier der deutschen Verbraucherschützer

Die zum 30. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen AGB von Facebook waren schon im Vorfeld heftig diskutiert worden. Inzwischen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen das mehr als zwanzig Seiten lange Regelwerk genauer unter die Lupe genommen. 19 Bestimmungen wurden von den Verbraucherschützern beanstandet, wie die Verbandsjuristin Carola Eilbrecht in einem Statement gegenüber dem Magazin „Spiegel“ zu Protokoll gab.

Was beanstanden die Verbraucherschützer in den AGB von Facebook?

Vor allem die Regelungen zum Umgang mit den im Netzwerk Facebook hinterlegten Nutzerdaten werden vom Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert. Fakt ist, dass Facebook diese Daten zur Erzielung von Gewinnen durch Werbung nutzt. In welcher Weise das passiert, ist selbst für den Juristen aus den AGB von Facebook nicht zu erkennen. Insbesondere sorgt bei den Verbraucherschützern die Tatsache für Ärger, dass die Nutzer von Facebook über die AGB dazu gezwungen werden, einen Weiterverkauf ihrer Daten zu akzeptieren. Dafür wird nach dem deutschen Datenschutzgesetz eine explizite Zustimmung benötigt. Der deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas schließt sich der Kritik des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an. Er nannte in seinen Statements die AGB von Facebook „unkorrekt“.

Wie reagierte Facebook auf die Vorwürfe der Verbraucherschützer?

Carola Eilbrecht ging bereits im Vorfeld davon aus, dass die Macher von Facebook die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen geforderte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Genau das ist auch passiert. Die Juristen von Mark Zuckerberg berufen sich auf die in Irland gültigen Datenschutzbestimmungen. Facebook führt die Geschäfte in Europa von Irland aus. Dort gibt es nach Meinung der Facebook-Macher keine Konflikte mit dem derzeit gültigen Recht auf Datenschutz. Außerdem verwiesen sie in ihrem Schreiben darauf, dass andere Online-Portale seit einem Jahrzehnt ähnliche Datenschutzregelungen in ihren AGB haben. Das mag sein, aber die deutschen Verbraucherschützer haben es geschafft, selbst bei Apple und Google Änderungen der AGB hinsichtlich des Datenschutzes zu erzwingen.

Quelle: Spiegel

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