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Das Urteil 15 O 290/14 gibt der Taxi-Branche Recht

Dass die Taxi-Branche in Deutschland derzeit mit einigen Wettbewerbern zu kämpfen hat, ist längst kein Geheimnis mehr. Vor allem der US-Internetdienst Uber machte den Taxifahrern in Deutschland einen Strich durch die Rechnung. Doch Konkurrenz droht auch aus dem eigenen Land, unter anderem von einer Tochterfirma von Sixt. Dagegen hat sich die Taxivereinigung von Frankfurt vor Gericht gewehrt – und Recht bekommen. So darf Sixt für den eigenen Limousinen-Service Mydriver auf Google nicht mehr mit dem Suchbegriff „Taxi“ werben, wie das Landgericht Berlin jetzt unter dem Aktenzeichen 15 O 290/14 entschied.

Die Taxivereinigung Frankfurt hatte sich über den Werbeslogan „Taxi für Frankfurt buchen“ moniert. Damit würde Sixt Verbraucher täuschen. Das bekräftigte auch Sandra Charalambis, die die anwaltliche Vertretung für die Taxivereinigung übernahm. Demnach müsse der Verbraucher bereits am Anzeigentext erkennen können, ob es sich beim beworbenen Unternehmen um ein Taxiunternehmen handele oder nicht. Das sei aber bei dieser Anzeige nicht der Fall, weshalb sie seitens der Taxivereinigung Frankfurt als unlauter betitelt wurde.

Zugrunde liegt die Annahme, dass nur diejenigen Unternehmen, die als Taxiunternehmen geprüft und reguliert werden, auch als solche werben dürfen. Das wurde von Hans-Peter Kratz, dem Vorsitzenden der Frankfurter Taxivereinigung, nochmals bekräftigt. Insgesamt 800 Taxi-Anbieter haben sich in der Vereinigung zusammengeschlossen. Wenn sich der Dienst Mydriver nicht an das Urteil halte, drohte die Taxivereinigung vorsorglich schon einmal mit der Verhängung von Ordnungsgeldern und notfalls sogar der Ordnungshaft.

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