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Retouren beim Online-Shopping

Ganz einfach geht es, Klick-Klick-Kauf und fertig ist der Online-Einkauf. Doch kaum ist die Ware zu Hause angekommen, werden Probleme festgestellt. Vielleicht gefällt der Pulli in echt doch nicht so gut, wie auf dem Foto oder die Schuhe sind zu klein geraten. Kein Problem: Denn Käufe über das Internet unterliegen dem Fernabsatzrecht. Da die Ware vor dem Kauf nicht geprüft werden kann, ist es erforderlich, dass Käufer vom Vertrag zurücktreten können. Dies ist grundsätzlich 14 Tage nach Erhalt der Ware möglich.

Am besten verfasst man dazu einen schriftlichen Widerruf, denn das kommentarlose Zurücksenden der Ware oder gar die Verweigerung der Paketannahme kommen dabei nicht in Frage. Der Verkäufer muss dann den Kaufbetrag erstatten.

Wie lange ist die Rücksendefrist?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Rücksendefrist von 14 Tagen. Allerdings gibt es im Web viele Händler, die ihren Kunden eine längere Rückgabefrist als zusätzlichen Service anbieten. 30 oder gar 100 Tage sind möglich. Da lohnt sich der Blick aufs Kleingedruckte.

Zusätzlich ist zu beachten, dass viele Händler ihre Rückgabefristen rund um Weihnachten noch einmal ausweiten. So können vielfach schon ab dem 01. November ausgelieferte Waren bis zum 31. Januar zurückgeschickt werden. Allerdings bieten diesen Service nicht alle Online-Shops an, so dass Sie auch hier genau aufs Kleingedruckte schauen müssen.

Verlängerte Rückgabefristen gelten auch, wenn der Nachwuchs im Internet bestellt hat. Da die Produkte in der Regel erst nach Lieferung bezahlt werden, greift der Taschengeldparagraf hier nicht. Das heißt, dass Kinder ab sieben Jahren nur mit Einwilligung der Eltern online bestellen dürfen. Geben die Eltern die Einwilligung auch nachträglich nicht, können die Waren sofort zurückgesendet werden oder später. Dem Verkäufer gegenüber müssen Eltern lediglich erklären, dass sie ihre Einwilligung zum Kauf nicht gegeben haben.

Wer muss für die Rücksendekosten aufkommen?

Grundsätzlich müssen Sie als Kunde für die Kosten der Rücksendung aufkommen. Dies gilt auch, wenn Sie Waren mit mehr als 40 Euro Warenwert zurückschicken. Die frühere Ausnahmeregelung gilt nicht mehr. Dafür müssen Verkäufer Ihnen die Versandkosten für die erste Auslieferung erstatten. Aber Achtung: Dies gilt nur für die im Standardversand anfallenden Kosten, nicht für Zusatzkosten, die etwa durch die Expresslieferung entstehen. Bei einigen Shops erhalten Sie auch in diesem Bereich einen Zusatzservice – nämlich den der kostenlosen Retoure.

Wie sieht es mit Retouren von gebrauchten Waren aus?

Auch gebrauchte Waren können binnen 14 Tagen zurückgesendet werden. Voraussetzung ist aber, dass diese bei einem gewerblichen Händler bestellt wurden. Der Widerruf kann nicht in den AGB ausgeschlossen werden. Lediglich die Mängelgewährleistung darf ausgeschlossen oder verkürzt werden. Nicht zurückgesendet werden können aber gebrauchte Waren, die von einer Privatperson erworben wurden, etwa im Rahmen einer Internetauktion.

Wie sieht es mit Retouren wegen Mängeln aus?

Kommt die bestellte Ware kaputt an, gefällt sie aber grundsätzlich, müssen Sie dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung geben. Dies kann durch Reparatur oder aber durch Umtausch gegen ein neues Produkt erfolgen. Dafür müssen Sie dem Verkäufer zwei Versuche lassen, erst dann können Sie vom Vertrag zurücktreten. Beachten Sie: Handelt es sich um eine Retoure wegen Mängeln, zahlt der Verkäufer die Rücksendekosten.

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