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Bei WhatsApp ist immer noch Vorsicht geboten

Seit einigen Tagen arbeitet der weltweit beliebte Nachrichtendienst WhatsApp mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, durch die von den Nutzern verschickte Nachrichten nicht mehr von unbefugten Dritten und auch nicht vom Provider des Nachrichtendienstes ausgelesen werden können. Diese Verschlüsselung scheint nach den ersten Tests des Technikportals Heise auch zu funktionieren. Doch von einer kompletten Entwarnung im Hinblick auf die Einhaltung der in Europa und insbesondere in Deutschland geltenden Datenschutzgesetze kann noch lange keine Rede sein. Hier gibt es sogar einige Nutzergruppen, die durch die Verwendung von WhatsApp mit dem Strafrecht in Konflikt kommen könnten.

Wo lauern bei WhatsApp derzeit noch Gefahren?

Besonders kritisch betrachten Datenschutzrechtler die Speicherung der Adressbücher auf den Servern des Betreibers von WhatsApp. Diese stehen in den USA, was bedeutet, dass die Betreiber den Behörden Zugriff gewähren müssen. Diese Zugriffe umfassen vor allem die Auswertung der Häufigkeit des Nachrichtenaustauschs zwischen den einzelnen Nutzern. Genau das verträgt sich nicht mit den europäischen Datenschutzbestimmungen, denn diese verlangen die Zustimmung jedes im Adressbuch vorhandenen Kontakts zur Weitergabe der Daten. Der östereichische Juraprofessor Peter Burgstaller gibt deshalb zu bedenken, dass die Nutzung von WhatsApp deshalb strafrechtlich relevant sein kann. Deutsche Juristen (wie zum Beispiel Christian Solmecke) sehen einen Konflikt mit dem Strafrecht in Deutschland jedoch nur auf Seiten der gewerblichen Nutzer, für die wesentlich strengere Bestimmungen als für private Nutzer gelten, weil Unternehmen sich auch dem Bundesdatenschutzgesetz unterwerfen müssen.

Könnte WhatsApp in Deutschland das Aus drohen?

Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Christian Solmecke mit einem klaren „Ja“. Er verweist dabei auf die von Datenschützern gegen Facebook gestartete Klage im Zusammenhang mit der Funktion „Freunde finden“. Diese wurde daraufhin vom BGH als unzulässig erklärt. Facebook lässt sich auch ohne diese Funktion nutzen, während der Adressabgleich bei WhatsApp eine der Grundlagen der vollen Funktionsfähigkeit ist. Würde der Adressabgleich in Deutschland untersagt, würde das unweigerlich das Aus für WhatsApp in Deutschland nach sich ziehen.
Quelle: Heise, n-tv

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