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Zuwanderer, Hartz IV und das Urteil EuGH C-333/13

ParagrafenzeichenAm 11. November 2014 trafen die Luxemburger Richter unter dem Aktenzechen EuGH C-33/13, dass nicht jeder nach Deutschland kommende Einwanderer auch automatisch Anspruch auf volles Hartz IV hat. Ist die Einwanderung ausschließlich mit Grund geschehen, die Absicherung des deutschen Sozialnetzes zu genießen, darf die Zahlung von Hartz IV an Einwanderer verweigert werden, wenn keine Bemühungen um die Aufnahme von Arbeit nachgewiesen werden oder die Aufnahme einer Arbeit abgelehnt wird. Dieses Grundsatzurteil des EuGH dürfte zur Folge haben, dass die Zahl der so genannten „Armutseinwanderer“ zukünftig sinkt.

Was geschah vor der Entscheidung EuGH C-33/13 zum Hartz IV?

Die Klägerin war eine aus Rumänien eingewanderte allein erziehende Mutter, die bereits seit dem Jahr 2010 in Deutschland lebt. Sie bezog für ihren minderjährigen Sohn sowohl staatliches Kindergeld als auch Unterhaltsvorschuss. Sie stellte beim Jobcenter Leipzig einen Antrag auf Hartz IV, der jedoch abgelehnt wurde, weil die Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit fehlte. Die Rumänin zog deshalb vor das Sozialgericht Leipzig, das den Fall nach einer längeren Debatte dem Europäischen Gerichtshof mit der Bitte um eine Grundsatzentscheidung vorlegte. Dort wurde zu Gunsten des Jobcenters Leipzig entschieden, dass die Mutter und ihr Sohn kein Hartz IV bekommen. Als Grund dieser Entscheidung wurde im Urteil wiederum die fehlende Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit genannt.

Wie reagierte die Öffentlichkeit auf das Urteil EuGH C-333/13?

In einem Statement gegenüber dem Onlinemagazin „Focus“ bezeichnete die CSU-Politikerin Gerda Hasselfeldt das Urteil als ein „gutes Signal“. Die CSU hatte bereits über längere Zeit hinweg einen strengeren Umgang mit den Armutseinwanderern gefordert, von denen das deutsche Sozialsystem erheblich belastet wird. Vielen Menschen ist diese Art der Ausnutzung der Vorteile des deutschen Systems durch Einwanderer aus armen Ländern ohnehin ein Dorn im Auge. Die CSU-Politikerin erhofft sich von dem EuGH-Urteil zum Hartz IV nun eine größere Akzeptanz der in Europa angestrebten Freizügigkeit in breiten Teilen der Bevölkerung.

Welche Rechtslage ergibt sich aus dem EuGH-Urteil zum Hartz IV?

In den ersten drei Monaten bekommen Einwanderer nach der Unionsbürgerrichtlinie ohnehin kein Hartz IV. Die Leistungen in den ersten fünf Jahren nach der Einwanderung werden nur als Ergänzung gezahlt. Das entspricht inhaltlich auch einem Gutachten, welches zur Verhinderung des Missbrauchs der Freizügigkeit innerhalb der EU bereits im Frühjahr 2014 vorgelegt worden war. Die Basis für den Erhalt der ergänzenden Leistungen wäre ein Job, was in dem EuGH-Urteil zum Hartz IV für Einwanderer nun noch einmal zusätzlich unterstrichen wurde. Damit sind Einwanderer in Deutschland immer noch besser gestellt als in anderen Ländern der Welt. In den USA haben Einwanderer beispielsweise innerhalb der ersten vier Jahre überhaupt keinen Anspruch auf staatliche Leistungen. Ähnliche Regelungen gelten auch in Kanada und Australien.

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