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Wie trägt die Gierflation zu den aktuellen Preissteigerungen bei?

Calculator and Euro banknotes on a table

Die Preise für Lebensmittel werden aktuell nicht nur durch die reine Inflation getrieben. Inzwischen gibt es Beweise, dass auch die Gierflation dazu beiträgt.

Das Problem der Gierflation war inzwischen auch Gegenstand einer Kleinen Anfrage aus dem Bundestag, zu welcher die Bundesregierung mittlerweile die Antwort vorgelegt hat. Sie kam zu dem Schluss, dass sich bei Lebensmitteln die Entwicklung der tatsächlichen Herstellungskosten und Erzeugerpreise „noch nicht vollumfänglich“ in den Endpreisen zeigen, die von den Verbrauchern und Verbraucherinnen gezahlt werden müssen. Damit bestätigte die Bundesregierung die Daten, die bei Testkäufen bereits von Verbraucherschutzorganisationen erhoben und publiziert wurden. Sie enthalten Differenzen bei den Verbraucherpreisen, die sich durch nichts anderes als die Folgen einer Gierflation erklären lassen.

Welche Erhebungen deuten auf einen Einfluss der Gierflation hin?

Als Gierflation werden Trends auf dem Markt bezeichnet, bei denen der Verdacht naheliegt, dass Unternehmen die allgemeinen Preissteigerungen ausnutzen, um durch zusätzliche Aufschläge ihre Gewinne zu erhöhen. Das heißt, sie schöpfen sogenannte Übergewinne ab, die bereits eine (erfolglose) Diskussion über die Einführung einer Übergewinnsteuer ausgelöst haben. Nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern fallen solche Entwicklungen auf, sondern auch die Chefin der Europäischen Zentralbank (Christine Lagarde) hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Gegensteuern der Wettbewerbsbehörden der davon betroffenen EU-Länder unumgänglich ist. In Deutschland wurde der Einfluss einer Gierflation auf den Umfang der Preissteigerungen insbesondere bei Lebensmitteln bereits vom Bundeskartellamt bestätigt. Noch wurden allerdings keine Gegenmaßnahmen eingeleitet. Möglich ist die Verhinderung der Übergewinne ausschließlich über steuerliche und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen. Die EZB kann mit ihrer Geld- und Zinspolitik nichts ausrichten.

Bundesregierung bestätigt ebenfalls eine mögliche Gierflation

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken-Fraktion heißt es, dass die Erzeugerpreise und Großhandelspreise vor allem bei landwirtschaftlichen Produkten die weiter anhaltenden Preissteigerungen bei Lebensmitteln schon seit dem späten Frühjahr 2023 nicht mehr rechtfertigen. Als Ursache für diese Differenz verweist die Bundesregierung auf die langen Laufzeiten, die von den großen Handels- und Discountketten mit den Unternehmen in den Lieferverträgen vereinbart wurden. Dich nachvollziehbar ist das nicht, denn während dieser Laufzeit dürften sich Preissteigerungen nicht in einem Niveau ergeben, wie sie von Verbraucherschutzorganisationen bei Testkäufen ermittelt wurden. Die Differenzen zwischen den verschiedenen Handelsketten betrugen bei einzelnen Produkten mehr als 400 Prozent, obwohl temporäre Sonderangebote herausgerechnet wurden. Für die Bundesregierung und das Bundeskartellamt war das allerdings bisher noch kein Grund für die Beauftragung eigener Marktstudien. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort stattdessen auf unterschiedliche Unternehmensstrukturen und Produktpaletten bei den einzelnen Handelsketten. Eine Pflicht zur Offenlegung der Preisbildung für Lebensmittel gibt es nicht und eine Einführung ist in naher Zukunft auch nicht geplant.

Linke bemängeln bisher fehlende Reaktion auf Shrinkflation

Unter dem Begriff Shrinkflation werden versteckte Preissteigerungen verstanden. Sie ergeben sich aus verringerten Inhaltsmengen bei gleichem oder sogar gestiegenem Produktpreis. Dabei handelt es sich um eine von den Verbrauchern nicht erwartete und damit häufig lange unbemerkt bleibende Verteuerung. In Deutschland gibt es bisher keine Vorschrift, die Hersteller- und Handelsunternehmen dazu zwingt, die Änderung der Inhaltsmenge deutlich sichtbar anzugeben. Anders ist die Lage beispielsweise in Brasilien. Dort müssen solche Änderungen für mindestens 6 Monate als unübersehbarer Hinweis auf den Verpackungen angegeben werden. Eine ähnliche Regelung könnte in Deutschland mit der geplanten Änderung des Verpackungsgesetzes kommen. Bis dahin müssen sich deutsche Verbraucher/-innen an den Kilopreisen oder Literpreisen orientieren, zu deren Angabe der Handel bereits per Gesetz gezwungen wurde.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/7960

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