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Wie hoch ist der Anteil von Privatleistungen in Arztpraxen?

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Welchen Stellenwert nehmen Privatleistungen in Arztpraxen ein? Ist deren Anteil tatsächlich so hoch, wie von vielen Menschen angenommen wird?

An manchen Stellen mag der Eindruck entstehen, dass vor allem viele Psychotherapiepraxen nur noch auf der Basis einer privaten Bezahlung der Behandlung arbeiten. Auch gehen viele Menschen von einem hohen Anteil der Privatleistungen in Arztpraxen und Zahnarztpraxen aus, weil lange Wartezeiten auf einen Termin inzwischen der Regelfall sind. Doch die Realität sieht anders aus, wie gerade eben vom Statistischen Bundesamt für das Jahr 2021 vorgelegte Zahlen beweisen. Danach sind die Anteile der Kassenabrechnungen an den Einnahmen der Ärzte und Ärztinnen sowie der Therapeutinnen und Therapeuten hoch.

Welche Teile der Einnahmen entstehen als Kassenleistungen?

Den niedrigsten Anteil von Kassenleistungen weisen mit 52,7 Prozent die Zahnarztpraxen auf. Dort hat diese Verteilung jedoch eine logische Begründung. Sie beginnt bereits bei den immensen Zuzahlungen, die von Patientinnen und Patienten für eine Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz (beispielsweise Implantate oder Keramikverblendungen an Kronen, Brücken und Prothesen) geleistet werden müssen. Beispielsweise die Korrektur kleiner Zahnfehlstellungen mit unsichtbaren Zahnschienen im Erwachsenenalter ist (bis auf wenige Ausnahmen) nur als Privatleistung erhältlich.
In anderen Arztpraxen (Fachärzte, Allgemeinmediziner) liegt der Anteil der Kassenleistungen bei 71,7 Prozent. Entgegen dem allgemein entstandenen Eindruck haben Psychotherapiepraxen mit 90,1 Prozent den höchsten Anteil der Kassenleistungen an den Gesamteinnahmen. Das heißt, dort machen Privatleistungen weniger als ein Zehntel aller durchgeführten Behandlungen aus. Dabei spielt in jüngster Zeit die Rauchentwöhnung per Hypnose eine steigende Rolle.

Wie hoch liegt der Schnitt der Einnahmen pro Arztpraxis?

Bei der Bewertung dieser Zahlen ist äußerste Vorsicht geboten, denn sie geben die Einnahmen pro Praxis und nicht pro Arzt oder Ärztin an. Der Anteil der Praxisgemeinschaften (BAG), in denen drei oder mehr Mediziner/-innen arbeiten, ist in Deutschland sehr hoch. Hinzu kommen die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die eine noch höhere Anzahl von Ärztinnen und Ärzten aufweisen, die einer Praxis zugerechnet werden. Quer durch alle Arten von Arztpraxen inklusive MVZ und BAG lagen die Gesamteinnahmen im Jahr 2021 bei einem Durchschnitt von 756.000 Euro. Allerdings müssen dabei auch die Betriebsausgaben (ohne Sozialversicherung, Altersvorsorge und Steuern der Ärztinnen und Ärzte) in Höhe von durchschnittlich 420.000 Euro berücksichtigt werden. Die Mehrheit der Arztpraxen und Psychotherapiepraxen liegt jedoch deutlich unter diesem Wert. Hier belaufen sich die Erträge vor Steuern, Altersvorsorge und Sozialabgaben der Inhaber/-innen auf einen Schnitt von 233.000 Euro. In diesem Betrag sind auch die Kosten nicht enthalten, die beispielsweise für Praxisübernahmen auf Rentenbasis anfallen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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