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Urlauber aufgepasst: TUIfly stellt heute Flugbetrieb komplett ein

Bereits in den letzten Tagen spitzte sich die Lage beim Ferienflieger TUIfly zu, jetzt geht gar nichts mehr. Gestern konnte das Unternehmen zumindest noch die Hälfte der geplanten Flüge durchführen, für den heutigen Freitag hat TUIfly dagegen aufgrund der zahllosen kurzfristigen Krankmeldungen von Crewmitgliedern alle Flüge gestrichen. Insgesamt 108 Verbindungen sind betroffen, wie TUIfly gestern Abend mitteilte. Die Flugverbindungen teilen sich in 54 Flüge von Deutschland aus und noch einmal so viele Flüge von verschiedenen Urlaubszielen zurück nach Deutschland. 9.000 Passagiere sind von den heutigen Komplettausfällen betroffen, wie eine Sprecherin des Konzerns bestätigte.

Fluggäste sollen mit Charterfliegern nach Hause kommen

Die Fluggäste der TUIfly, die am Urlaubsort sind und zurück nach Hause wollen, sollen laut TUI mit gecharterten Fliegern anderer Airlines nach Hause gebracht werden. In den kommenden Tagen könne es ebenfalls zu weiteren Streichungen kommen, kündigte das Unternehmen an. Wie der Konzern mitteilte, seien die Krankmeldungen „extrem kurzfristig“, so dass es TUI nicht möglich sei, „früher zu planen und alternative Reisemöglichkeiten anzubieten“.

Dabei hält das Trauerspiel um die TUIfly und Air Berlin Flüge schon mehrere Tage an. Grund dafür: Die Unternehmen stehen kurz vor einem Umbau, weshalb die Vertreter der Arbeitnehmer Job-Verluste befürchten. Der Reiseveranstalter teilte mit, dass alle Kunden, die am heutigen Freitag in den Urlaub starten wollten über die Kündigungsmöglichkeiten informiert werden. Dies gelte immer dann, wenn keine alternative Beförderungsmöglichkeit gefunden wurde.

Bekommen TUIfly Kunden Entschädigung?

Eine Entschädigung will TUI seinen Kunden nicht zahlen und verweist auf den Tatbestand „höhere Gewalt“. Die kurzfristigen und massenhaften Krankmeldungen der Mitarbeiter seien außergewöhnlich und ließen sich nicht vermeiden. Daher handele es sich um höhere Gewalt, aus der kein Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz entstehe, begründet TUI seinen Standpunkt. Auch die Reise- und Luftbeförderungsverträge hätten aufgrund dieser Tatsache gekündigt werden müssen.

Anders als der Reisekonzern selbst sieht es Paul Degott aus Hannover. Der Reiserechtler meint, dass man durchaus Ausgleichszahlungen fordern kann. Es handele sich im aktuellen Fall um interne Probleme, nicht um höhere Gewalt. Laut EU-Fluggastrechten steht Passagieren eine Ausgleichszahlung zu, sobald sich der Flug um mehr als drei Stunden verzögert oder ganz gestrichen wird. Abhängig von der Flugstrecke, die geplant war, sind die Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro angesiedelt.

Quelle: dpa

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