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Überspannungsschäden bei der Versicherung richtig melden

Immer wieder weisen Versicherungen die Regulierung von Überspannungsschäden zurück, weil sie schlicht und einfach nicht korrekt gemeldet worden sind. Deshalb haben wir einige Tipps für Sie zusammengetragen, was Sie bei der Meldung an die Hausratversicherung beachten müssen. Sie gelten analog auch für die Inventarversicherung sowie für die Elektronikversicherung.

Wann müssen Überspannungsschäden gemeldet werden?

Die Meldung an die Hausratversicherung, Elektronikversicherung und Inventarversicherung hat unmittelbar nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Unter „unmittelbar“ verstehen die Versicherungsgesellschaften in der Regel drei Werktage. Die meisten Versicherungen bieten ihren Kunden heute die Abgabe der Schadensmeldung über ein Online-Portal an. Alternativ kann die Erstbenachrichtigung zur Fristwahrung auch per Mail oder per Fax erfolgen. Wichtig ist dabei immer die Angabe der Art des Schadens, der Zeitpunkt des Schadens sowie die eigene Kundennummer nebst Adresse, damit die Bearbeiter die Schadensmeldung dem richtigen Kunden zuordnen können.

Wie erfolgt die Regulierung der Überspannungsschäden?

Die überwiegende Mehrheit der Überspannungsschäden wird durch Blitzeinschläge verursacht. Dabei muss der Blitz die Geräte nicht direkt treffen, sondern kann durchaus auch in überirdische Leitungen oder in Verteilungen einschlagen. Fernsehgeräte und Radios sind noch dazu durch Einschläge in Empfangsanlagen verschiedener Art gefährdet. Beim Verdacht auf einen Blitz als Ursache wird die Versicherung zuerst in den eigenen Unterlagen schauen, ob es aus dem Umfeld weitere Schadensmeldungen gleicher Art gibt. Zusätzlich wird in den Statistiken des Siemens-Dienstes BLIDS geschaut, ob zu diesem Zeitpunkt in der betroffenen Region überhaupt Blitze registriert wurden. Ist beides nicht der Fall, wird die Versicherung eine Regulierung immer ablehnen.

Durch Überspannung beschädigte Geräte nicht wegwerfen!

Es gibt heute kaum noch Policen zur Hausratversicherung, Inventarversicherung und Elektronikversicherung mehr, in denen sich die Versicherungsgesellschaften nicht das Recht vorbehalten, die beschädigten Geräte durch eigene Sachverständige prüfen zu lassen. Mit besonders großer Wahrscheinlichkeit finden solche Prüfungen dann statt, wenn das Gerät einen höheren Wert hatte. Außerdem lautet bei der Regulierung die Devise „Reparatur steht vor Neukauf“. Deshalb sollte man immer zuerst mit der Versicherung sprechen, bevor man sich ein neues Gerät kauft und auf die Erstattung durch die Versicherung hofft.

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