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Reise buchen und an Reisesicherungsschein denken

Die Urlaubszeit ist zwar noch weit entfernt, doch Frühbucher machen sich bereits auf die Suche nach dem passenden Urlaubsdomizil. Was aber tun, wenn Monate nach der Reisebuchung der Reiseveranstalter vor dem Aus steht? In dem Fall können Reisende auf den Reisesicherungsschein setzen. Sie wenden sich im Fall der Fälle am besten direkt an den Aussteller dieses Reisesicherungsscheins, so Andreas Baumgart von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Reiseveranstalter zur Ausstellung des Reisesicherungsscheins verpflichtet

Die Reiseveranstalter sind übrigens dazu verpflichtet, ihren Kunden einen Reisesicherungsschein auszustellen. Dieser stellt eine Art Versicherung dar und soll den Kunden vor einer Insolvenz des Veranstalters schützen. Bereits geleistete Zahlungen für die Reise erhält der Kunde dann zurück. Es gibt allerdings kein Geld für die vertane Urlaubszeit, so Baumgart weiter.

Wann leistet der Reisesicherungsschein?

Allerdings gibt es von der Versicherung erst dann Geld, wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Ist dies noch nicht der Fall, so bleiben die vertraglichen Pflichten der Urlauber bestehen. Dadurch lässt sich eine Reise vom Kunden nicht einfach absagen, wenn der Reiseveranstalter lediglich von einer Insolvenz bedroht ist.

Der Veranstalter selbst muss vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens die gebuchte Reise auch noch so durchführen, wie sie gebucht wurde. Bei Gerüchten über eine Insolvenz des Veranstalters sollten betroffene Kunden diesen direkt kontaktierten. So lässt sich auf dem kurzen Wege klären, was mit Anzahlung und Reise geschieht. Der Reisesicherungsschein hat in den letzten Wochen an Bedeutung gewonnen, nachdem der Reiseveranstalter V.Ö. Travel und der Fluganbieter Öger Turk Tur Insolvenz anmelden mussten.

Quelle: Focus

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