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Rechte der Vermieter eingeschränkt – Urteil BVerwG 6 C 28.13

ParagrafenzeichenUnter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C28.13 hat das Bundesverwaltungsgericht am 17. Dezember 2014 in Leipzig entschieden, dass die Rechte der Immobilienbesitzer auf die Vermietung ihrer Räume an Bordell-Betreiber eingeschränkt werden. Durch das aktuelle Urteil der Bundesverwaltungsrichter werden die Rechte der Kommunen gestärkt, die sich aus den lokalen Sperrgebietsverordnungen ergeben. Damit wurde die Vorentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen aufgehoben, bei dem die Stadt Frankfurt den Antrag auf den Erlass einer Unterlassungsverfügung gestellt hatte.

Welche Fakten liegen dem Urteil BVerwG 6 C 28.13 zugrunde?

Ein Immobilienbesitzer aus Frankfurt hatte Bereiche seines Hinterhauses an ein erotisches Massagestudio vermietet. Dort wurden auch Leistungen der Prostitution erbracht, die in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ist. Allerdings lag das betroffene Hinterhaus in einer Verbotszone, die sich aus der Sperrgebietsverordnung der Stadt Frankfurt ergab. Der Grund für die Einrichtung dieser Verbotszone war, dass in einem Radius von 200 Metern zwei Kindereinrichtungen sowie eine Realschule angesiedelt sind. Deshalb sah die Stadt Frankfurt in Rotlicht-Betrieben in dieser Region eine Gefährdung des Jugendschutzes. Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig an.

Welche Reaktionen gab es auf das Urteil BVerwG 6 C 28.13?

Der Ordnungsdezernent der Stadt Frankfurt, Markus Frank, zeigte sich über das Urteil sehr erfreut, denn es sichert den Kommunen das Recht, die Prostitution in Objekten im Umfeld von Wohngebieten, Kindereinrichtungen und Schulen wirksam zu unterbinden. Ein ähnliches Statement gab nach der Urteilsverkündung auch Stephan Gieseler, der derzeitige Präsident des Hessischen Städtetags ab. Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass die grundsätzliche rechtliche Möglichkeit der Ausübung von Gewerben keine Garantie dafür ist, dass es auch an einem beliebigen Ort ausgeübt werden kann.

Quelle: dpa, TAZ

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