Das geht aus einem Antrag hervor, der am 7. Mai 2019 von der FDP-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung gestellt wurde. Danach fordern die Abgeordneten das
Verkehrsminister der deutschen Bundesländer sind für begleitetes Fahren ab 16 Jahren
Das begleitete Jahren ab 17 Jahren wurde in Deutschland im Jahr 2011 eingeführt. Inzwischen gibt es belastbare Statistiken zu den Auswirkungen. Sie sind positiver Natur. Die jugendlichen Autofahrer, die den PKW-Führerschein mit 17 Jahren erworben haben und bis zum 18. Geburtstag in Begleitung gefahren sind, bauen bei den ersten Fahrten ohne Begleitung deutlich weniger Unfälle als andere Führerscheinneulinge. Der Unterschied ist signifikant, denn er liegt bei 20 Prozent. Das weisen Zahlen aus, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgelegt wurden. Auch die Anzahl der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung war bei den Alleinfahrten der jungen Autofahrer niedriger, die erste praktische Erfahrungen nach der Fachschule in der Begleitung langjähriger Führerscheinbesitzer gesammelt haben. Diesen Vorteil haben auch die Verkehrsminister der deutschen Bundesländer erkannt und stimmen der Forderung der FDP-Fraktion zu.
Welche weiteren Änderungen fordert die FDP beim begleiteten Fahren?
Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren enthalten einige Kuriositäten. Sie sollen nach den Forderungen der FDP-Fraktion abgeschafft werden. So dürfen die eingetragenen Begleitpersonen maximal einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg haben. Eine derartige Anforderung wird nicht einmal an Fahrlehrer oder die Fahrer von Gefahrguttransportern gestellt. Deshalb fordert die FDP an dieser Stelle Lockerungen, welche diese widersprüchlichen und unlogischen Regelungen abschaffen. Auch die Eintragung einer berechtigten Begleitperson in den Führerschein der Jugendlichen soll es nach den Vorstellungen der FDP nicht mehr geben. Stattdessen sollen alle Ansprechpartner als Begleitpersonen in Frage kommen, die ihren eigenen Führerschein mindestens acht Jahre besitzen. Damit will die FDP die Verfügbarkeit von Begleitpersonen verbessern.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/9921
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