Die zu erwartenden
Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Als Begründung verweist die Bundesregierung auf die auf EU-Ebene festgelegten Einfuhrquoten. Sie machen nur einen geringen Anteil der in den Ländern der Europäischen Union zuletzt verzeichneten Zuckerproduktion aus Zuckerrüben aus. Als Beispiel führt sie Paraguay und Brasilien an. Die von dort stammenden Importe entsprechen nur jeweils rund 1,1 Prozent der innereuropäischen Zuckererzeugung. Gemessen am Zuckerverbrauch liegt der Anteil mit 1,4 Prozent nur geringfügig höher. Die derzeit bereits bestehende Quotenregelung wird durch die EU-Verordnung mit der Kennung 2026/687 ergänzt, die schon in den nächsten Tagen in Kraft treten wird. Sie enthält spezielle Klauseln zum Schutz der Landwirte in den Ländern der Europäischen Union. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass bereits in der Vergangenheit Zuckereinfuhren aus den MERCOSUR-Ländern anfielen, die allerdings mit höheren Sätzen verzollt werden mussten. Die Bundesregierung verweist an dieser Stelle erneut auf Brasilien. Von dort kamen bereits rund 180.000 Tonnen Rohzucker in die Europäische Union. Die neue Quote zum vergünstigten Zollsatz übersteigt diese Menge nicht.
Warum sind Schutzklauseln rund um das MERCOSUR-Abkommen notwendig?
Der Schutz der europäischen Landwirtschaft ist im Bereich der Zuckerrüben dringend erforderlich, weil die von den Landwirten in Deutschland dafür erzielten Preise in jüngster Zeit stark gefallen sind. Nach Angaben des Fachmagazins topagrar belief sich der Preisverfall von 2023 bis 2025 auf rund 38 Prozent.
Der Anbau von Zuckerrüben in Deutschland wies in der Vergangenheit bereits erhebliche Schwankungen auf. Das geht aus offiziellen Daten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (kurz BMEL) hervor. Den Tiefpunkt der letzten Dekade weist das Jahr 2016 mit einer Erntemenge von rund 25 Millionen Tonnen aus. Im Jahr 2025 wurden deutschlandweit rund 32,3 Millionen Tonnen Zuckerrüben in knapp 22.400 landwirtschaftlichen Unternehmen geerntet. Angebaut wurden die Zuckerrüben auf einer Gesamtfläche von rund 387.400 Hektar. Das machte ungefähr 3,3 Prozent des insgesamt in Deutschland genutzten Ackerlandes aus.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 21/5372

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