Nach den Plänen der Bundesregierung soll die
Warum kritisiert der bft die Pläne zur Kraftstoffpreisbremse?
Der 1. Mai 2026 fällt auf einen Freitag. Damit sorgt der Feiertag für ein langes Wochenende, das viele Menschen für einen Kurztrip oder Besuche bei Verwandten und Freunden nutzen werden. Das heißt, an diesem Wochenende kommt es zu einer dadurch bedingten höheren Nachfrage nach Benzin und Diesel. Das wiederum bedeutet, dass sich die Betreiber der Tankstellen mit einer intensiveren Bevorratung darauf einstellen. Nach Auffassung des Bundesverbands freier Tankstellen werden das wahrscheinlich nicht alle Tankstellenbetreiber tun. Der Grund liegt in der Behandlung der Energiesteuer. Bei einem Einkauf, der für das Feiertagswochenende spätestens am Donnerstag (30. April 2026) erfolgen müsste, zahlen sie noch die erhöhte Energiesteuer. Gleichzeitig dürfen sie ab Freitag (1. Mai 2026) lediglich die reduzierte Energiesteuer von ihren Kundinnen und Kunden verlangen. Als eine Folge dieser Tatsache befürchten sie Verluste, die sie durch eine geringere Bevorratung vermeiden möchten. Es kann also passieren, dass am ersten Maiwochenende 2026 einzelne Tankstellen nicht mehr alle Kraftstoffsorten vorrätig haben.
Wie ließe sich dieses Problem bei der Diesel- und Benzinpreisbremse umgehen?
Der Bundesverband freier Tankstellen hält gleich zwei Lösungsvorschläge bereit. Eine Lösungsidee besteht in einer Verschiebung des Starts der Kraftstoffpreisbremse durch eine Reduzierung der Energiesteuer auf den 4. Mai 2026. Damit wäre zumindest die Versorgungssicherheit am Feiertagswochenende garantiert. Allerdings ist damit das Verlustrisiko bei den Tankstellenbetreibern nicht komplett aus der Welt geschafft. Genau darauf zielt der zweite Lösungsvorschlag des Bundesverbands ab. Er fordert eine Erfassung der Lagerbestände für Kraftstoffe in der Nacht vom 30. April 2026 zum 1. Mai 2026. Für diese Lagerbestände soll nach den Forderungen des bft durch die Bundesregierung ein Ausgleich für die aufgrund der Veränderung der Energiesteuer entstehenden Differenzen an die Tankstellenbetreiber gezahlt werden. Bei der Mehrwertsteuer entsteht dieses Problem nicht, weil dabei ein Ausgleich ohnehin durch die Abzugsfähigkeit der in den Einkäufen enthaltenen Anteile als Vorsteuer erfolgt. Das ist bei der Energiesteuer nach den aktuellen Regelungen nicht der Fall.
Quelle: Bundesverband freier Tankstellen, Bundesfinanzministerium

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