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Jubiläum in der Geschichte der Fahrerlaubnisprüfung

City traffic with cars parked in line on street side

Wie lange gibt es die Fahrerlaubnisprüfung und den Führerschein? Wir werfen zum Jubiläum einen Blick auf die bisherige Geschichte.

Das erste Kraftfahrzeug (damals noch mit Dampfmaschine) entstand im Jahr 1769. Knapp hundert Jahre später (1863) eroberte das erste Automobil mit einem Verbrennungsmotor nach heutigem Verständnis die Straßen. Fahren durfte damals jedermann, der mit der Technik umgehen konnte. Erst die rasante Verbreitung als Transportmittel, das die Kapazitäten und Geschwindigkeiten der Pferdefuhrwerke übertraf, sorgte für die Notwendigkeit der Einführung einer Fahrerlaubnisprüfung.

Wann und wo begann die Geschichte der Fahrerlaubnisprüfung?

Als Pionier im Zusammenhang mit dem Führerschein erwies sich die Stadt Paris. Sie darf für sich den Rekord in Anspruch nehmen, die erste Führerscheinprüfung der Welt abgenommen zu haben. Das geschah am 14. August 1893. In Paris war das Führen eines Kraftfahrzeugs fortan nur noch mit dem Nachweis einer erfolgreich absolvierten Eignungsprüfung erlaubt, doch es sollte noch sechs Jahre dauern, bis diese Regelung in ganz Frankreich galt.

Deutschland zog ab 1906 auf Länderebene nach. Erst ab Mai 1910 wurde durch eine Verordnung von Kaiser Wilhelm eine einheitliche Regelung für das gesamte Deutsche Reich eingeführt. Von Beginn an waren hierzulande allein amtlich zugelassene Prüfer für die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung zuständig, während diese Aufgabe in Frankreich anfänglich vom Bergamt übernommen wurde. Doch Deutschland schuf in seinem damaligen „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ eine interessante Ausnahme. Wer zur Familie des regierenden Fürstenhauses gehörte, durfte sich auch ohne den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Führerscheinprüfung hinters Lenkrad setzen.

Den gegenteiligen europäischen Rekord hält übrigens Belgien. Dort war erst ab dem Jahr 1967 eine bestandene Führerscheinprüfung erforderlich, um ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen zu dürfen.

Fahrerlaubnisrecht wird regelmäßig überarbeitet

Heute regeln in Deutschland mehrere Gesetze den Erwerb des Führerscheins. Dazu gehören neben der Fahrerlaubnis-Verordnung auch die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung und das Fahrlehrergesetz. Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung wurden genau wie die Prüfungsinhalte bundesweit standardisiert. Die letzte Reform stammt aus dem Jahr 2021. Seither gibt es als Ergebnis nicht länger nur die Bewertungen „bestanden“ und „nicht bestanden“, sondern in den einzelnen Teilgebieten werden Bewertungen nach einem verkürzten Schulnotenprinzip vergeben. Zudem wurde die Zeit der praktischen Prüfungen in allen Fahrerlaubnisklassen um 10 Minuten verlängert, um die Bandbreite der zu prüfenden Elemente erweitern zu können.

Quelle: DEKRA, Fahrschüler-Ausbildungsverordnung, Spiegel

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