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Neue AGB von WhatsApp im Fokus der Verbraucherschützer

Wie die „Marktwächter“ des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zu Wochenbeginn mitteilten, wurde Facebook als neuer Besitzer des Messenger-Dienstes WhatsApp dazu aufgefordert, die Weitergabe von Informationen der WhatsApp-Nutzer an Facebook zu unterlassen. Nun haben Mark Zuckerberg und seine Rechtsberater bis zum 21. September 2016 Zeit, um eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Schon vorher hatten Verbraucherschützer mehrfach bemängelt, dass die AGB von WhatsApp nicht in deutscher Sprache zur Verfügung standen.

Was steht bei der Abmahnung konkret im Fokus?

Wie Timo Beyer, der Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei „Marktwächter“, in einem Statement auf der Homepage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen mitteilte, geht es vor allem um die mit den neuen AGB von WhatsApp verbundene Weitergabe von Telefonnummern an Facebook. Anzeichen für einen solchen Austausch von personenbezogenen Daten wurden nach dem Statement von Timo Beyer bereits zu Jahresbeginn 2015 von den Verbraucherschützern gerügt. Er sieht darin einen „schleichenden Trend“, mit dem die Nutzer solcher Dienste nicht mehr selbst bestimmen können, wer ihre Daten bekommt und wer nicht. Begründet hatte WhatsApp die Änderungen der AGB im August 2016 hauptsächlich mit der Notwendigkeit, Spam besser bekämpfen zu müssen.

Nutzer von WhatsApp sind in einer rechtlichen Zwickmühle

Besondere Kritik üben die Verbraucherschützer daran, dass sich WhatsApp in den neuen AGB das Recht nimmt, auch die Kontaktdaten derjenigen zu analysieren und zu verwenden, mit denen ein Nutzer regelmäßig chattet. Daraus ergibt sich für die Nutzer eine erhebliche rechtliche Gefahr: Für eine solche Genehmigung müssten sie von jedem einzelnen Chatpartner die Erlaubnis einholen, was in der Praxis jedoch kaum jemand tut. Die perfide Konsequenz dessen ist, dass die Nutzer damit auch gegen die Bestimmungen der AGB von WhatsApp verstoßen. Eine Möglichkeit, die Weitergabe der Rufnummern und Chatzeiten an Facebook zu unterbinden, gibt es nicht, denn das erfolgt auch dann, wenn das Häkchen beim Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten in den WhatsApp-Einstellungen gesetzt wird. Damit widersprechen die Nutzer lediglich der Datenweitergabe zu reinen Werbezwecken.

Quelle: vzbv.de

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