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BGH-Urteil: Wie viel Quecksilber darf in Energiesparlampen stecken?

Energiesparlampen haben die klassische Glühbirne längst ersetzt – auch von Rechts wegen. Dass in ihnen Quecksilber, ein hochgefährlicher Stoff steckt, ist ebenfalls jedem klar. Damit es aber nicht zu Gefährdungen der Verbraucher kommt, müssen sich die Hersteller an bestimmte Grenzwerte halten. Lange waren diese allerdings nicht eindeutig definiert. Damit hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch Schluss gemacht. In seinem Urteil I ZR 234/15 entschied der BGH, welche Menge an Quecksilber in Energiesparlampen stecken darf und hat gleichzeitig den weiteren Vertrieb der umstrittenen Lampen untersagt.

BGH-Urteil I ZR 234/15 zu Energiesparlampen – darum ging es

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Energiesparlampen, die ein Unternehmen aus Niedersachsen 2012 vertrieben habe. Die Deutsche Umwelthilfe (duh) beanstandete, dass in den betreffenden Energiesparlampen zu viel Quecksilber enthalten sei. Das habe der Verband selbst durch Tests der Lampen herausgefunden. Daraufhin hat die duh auf Unterlassung des Vertriebs der Lampen geklagt.

Die Gerichte in den Vorinstanzen untersagten den Vertrieb der Energiesparlampen dann auch, da die gesetzlichen Grenzwerte für das Quecksilber überschritten waren. Für den Verbraucher kann es nämlich dann zu massiven Gefahren kommen, wenn die Lampe zerbricht und das Schwermetall austritt, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Gefahren für Verbraucher sollen im gleichen Maße sinken, wie die Menge an Quecksilber in den Energiesparlampen. Schon seitens der EU wurde daher ein Grenzwert von 2,5 Milligramm Quecksilber pro Lampe eingeführt. Gegen diese Urteile wehrte sich der betreffende Hersteller jedoch und zog nun bis vor den Bundesgerichtshof.

BGH entscheidet zugunsten Verbrauchersicherheit

Doch gebracht hat es dem Hersteller nichts, denn auch der BGH ist der Ansicht, dass die vertriebenen Lampen die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Demnach dürfen Lampen, die zu viel Quecksilber enthalten, auch nicht vertrieben werden. Im Jahr 2012 lag der Grenzwert übrigens noch bei fünf Milligramm Quecksilber, die duh hatte in Tests aber einmal Werte von 7,8 und einmal von 13 Milligramm entdeckt.

Damit liege laut BGH-Urteil ein Verstoß gegen die Elektro-Stoff-Verordnung vor. Hierbei handele es sich um keine Bagatelle, so die Richter, da die Verbote der Verordnung nicht nur abfallwirtschaftlichen Zwecken dienen, sondern auch dem Schutz der Gesundheit und der Verbraucher.

Das Unternehmen aus Niedersachsen hatte in allen Gerichtsverhandlungen argumentiert, dass man lediglich zwei „Ausreißer“ nach oben entdeckt habe. Für klare Messergebnisse hätten die Durchschnittswerte aus mindestens zehn untersuchten Lampen herangezogen werden müssen.

Quelle: awi

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