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Nachbesserungen beim Mindestlohn im Gespräch

Auf einem Treffen mit CDU-Mitgliedern in Greifswald hat Bundeskanzlerin Angela Merkel Nachbesserungen bei den Regelungen zum neu eingeführten Mindestlohn in Deutschland als möglich angekündigt. Wer sich als Arbeitnehmer nun freut, dass Ausnahmen wegfallen oder die derzeit von den Unternehmen zum Umgehen der Mindestlohnregelungen genutzten Hintertürchen geschlossen werden könnten, sieht sich enttäuscht. In erster Linie soll es bei den Nachbesserungen zum Mindestlohn um eine Entlastung der Unternehmen gehen.

Was soll sich an den Regelungen zum Mindestlohn ändern?

Die Bundeskanzlerin kündigte an, dass die Bundesregierung vor eventuellen Änderungen das Geschehen rund um den Mindestlohn zumindest bis zum Ende des ersten Quartals 2015 zuerst einmal beobachten möchte. Danach soll darüber nachgedacht werden, in welcher Form die bürokratischen Aufgaben vor allem für kleinere Unternehmen reduziert werden können. Das betrifft vor allem die Dokumentationspflicht für die absolvierte Arbeitszeit, die von den Unternehmen derzeit für Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bis zu 2.958 Euro brutto pro Monat gilt. Sie soll nach Auffassung der Wirtschaftsexperten der CDU auf Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatslohn von bis zu 1.900 Euro beschränkt werden.

Wie reagierten die anderen Parteien auf den Vorstoß der CDU?

Die Notwendigkeit einer solchen Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Mindestlohn sieht Thomas Oppermann, der Vorsitzende der SPD-Fraktion, derzeit nicht. In seinem Statement gegenüber dpa machte er deutlich, dass er gerade diese Dokumentationspflicht für notwendig hält, weil sie verhindert, das Unternehmen bei der abgerechneten Arbeitszeit mogeln. Thomas Oppermann hält es nach dem Statement auch für völlig angemessen, dass bundesweit über 1.000 Zollbeamte neben den Kontrollen zur Aufdeckung von Schwarzarbeit auch für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen zum Mindestlohn eingesetzt werden.

Quelle: Tagesschau

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