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Kartellamt verhängt Strafe gegen Sodastream

Die Sodastream GmbH ist Marktführer im Bereich der Trinkwassersprudler und wie es nun einmal ist, schaut das Bundeskartellamt auf Marktführer besonders genau. Deshalb gab es jetzt auch eine Strafe für Sodastream. Das Unternehmen muss laut einer Entscheidung des Bundeskartellamts 225.000 Euro wegen „missbräuchlichen Verhaltens“ zahlen.

Sodastream will alles selbst machen

Der Bundesgerichtshof bestätigte bereits im Jahr 2008 eine Grundsatzentscheidung der Behörde aus Bonn. Darin hieß es, dass Sodastream auch anderen Anbietern die Möglichkeit geben müsse, die Kohlensäurezylinder für die Trinkwassersprudler zu befüllen.

Das Unternehmen Sodastream hat sein Vertriebskonzept nach dieser Entscheidung zwar angepasst, wie Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts erklärte, allerdings habe man weiterhin für Irreführung gesorgt. So habe man Warn- und Sicherheitshinweise gegeben und Gewährleistungsausschlüsse angedroht, wenn die Kohlensäurezylinder von anderen Unternehmen befüllt werden. Für den Verbraucher, aber auch die Geschäftspartner, sei damit der Eindruck entstanden, dass ausschließlich Sodastream selbst für die erneute Befüllung der Zylinder zuständig sei.

Das Bundeskartellamt leitete daraufhin erneut ein Verfahren gegen die Sodastream GmbH ein. Grund dafür: Das Unternehmen wies darauf hin, dass die leeren Kohlensäurezylinder nur an Sodastream selbst oder aber an autorisierte Händler zurückgegeben werden dürften. Es soll sogar Hinweise gegeben haben, nach denen das Befüllen der Zylinder durch Dritte gesetzwidrig sein könne.

Quelle: Südwest Presse

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