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Kein Cannabis im Kleingarten

© Gina Sanders - Fotolia.com

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Seit dem 01.04.2024 sind der Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis in begrenztem Umfang erlaubt. Angebaut werden dürfen die Pflanzen aber nur zuhause.

Im Kleingarten ist der Anbau in der Regel nicht erlaubt. Darauf hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt nochmals explizit hingewiesen. Lediglich dann, wenn die anbauende Person ihren Wohnsitz im Kleingarten hat, ist der Anbau dort erlaubt.

Bundeskleingartengesetz stellt klare Regeln auf

Ein Ministeriumssprecher verwies in diesem Zusammenhang auf das Bundeskleingartengesetz. In diesem ist klar geregelt, dass eine Laube im Kleingarten nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf. Im Gesetzgebungsverfahren wurde außerdem der „Ausbau von Gartenlauben zu kleinen Eigenheimen ausdrücklich abgelehnt“.

Zuletzt hatte diese Frage auch den deutschen Hanfverband beschäftigt. Von dort kam Kritik an der Auffassung des Bundesverbands der Kleingartenvereine, dass der Anbau von Cannabis in Kleingärten grundsätzlich nicht möglich sei. Dabei verwies der Hanfverband auf die ausführlichen Erläuterungen der Bundesregierung im Cannabisgesetz.

Allerdings steht im Gesetzestext lediglich, dass Erwachsene zwei bis drei Pflanzen „an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt“ anbauen dürfen. Weiter ist geregelt, dass „privater Eigenanbau der Eigenanbau im Bereich der privaten Wohnung“ ist. Als Wohnung werden laut Gesetz jedoch „alle privaten Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten, einschließlich Gärten, Kleingärten, Wochenendhäuser, Ferienwohnungen oder ähnliches“ deklariert.

Skurrile Ausnahme von der Regel

Das lässt eigentlich darauf schließen, dass der Cannabisanbau im Kleingarten doch erlaubt ist. Das Bundesgesundheitsministerium verneint dies jedoch. Es gibt aber dennoch ein Schlupfloch. Ausnahmeregelungen gelten innerhalb des Bestandsschutzes. Wenn also der Kleingärtner schon in seinem Kleingarten wohnte, bevor das Bundeskleingartengesetz vor über 40 Jahren in Kraft trat, dann ist der Cannabisanbau erlaubt.

Quelle: dpa

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