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Krankenversicherung: Sonderbeitrag entfällt ab 2015

Ab dem Jahr 2015 wird der Krankenversicherungsbeitrag von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Dazu sind alle Krankenkassen verpflichtet. Die 0,9 Prozent Einsparung entsprechen dem bisher berechneten Sonderbeitrag. Im Gegenzug haben aber die gesetzlichen Kassen die Chance, Zusatzbeiträge einzuführen. Diese müssen alleine vom Versicherten getragen werden. Und nach ersten Informationen werden diese Zusatzbeiträge von allen gesetzlichen Kassen erhoben.

Bereits am Freitag wurde bekannt, dass die Techniker Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent erheben will. Die Einsparung durch den Wegfall des Sonderbeitrags fällt also fast gar nicht ins Gewicht. Diese Entscheidung dürfte wegweisend auch für den Rest der Branche sein, so dass Kassenpatienten nicht davon ausgehen dürfen, tatsächliche Entlastungen zu spüren. Es könnte sogar Kassen geben, die einen Zusatzbeitrag von mehr als 0,9 Prozent erheben. Ist das der Fall, sind sie verpflichtet, ihre Mitglieder darauf hinzuweisen, dass es günstigere Anbieter am Markt gibt.

Verbraucher können dann ihre Krankenversicherung kündigen, müssen aber die übliche Wartezeit von zwei Monaten einhalten. Der frühestmögliche Wechsel in eine andere Krankenkasse ist also erst am 01.03.2015 möglich. Bis dahin muss der Zusatzbeitrag gezahlt werden. Der Gesetzgeber sieht in diesen Fällen kein Sonderkündigungsrecht für die Versicherten vor.

Welche Krankenkassen verzichten auf den Zusatzbeitrag?

Am günstigsten werden also die gesetzlichen Kassen sein, die 2015 auf einen Zusatzbeitrag verzichten. Von denen gibt es aber nur sehr wenige, wie etwa die Metzinger BKK. Diese wird auf den Zusatzbeitrag komplett verzichten. Die AOK Sachsen-Anhalt und die AOK Plus sind ebenfalls noch recht günstig, verlangen sie doch nur einen Zusatzbeitrag von 0,3 Prozent. Insgesamt bleibt also eine Ersparnis von 0,6 Prozent übrig. Bei einem durchschnittlichen Einkommen von 2.000 Euro ergibt sich daraus folgende Rechnung:

2.000 Euro * 0,6 % = 12 Euro/Monat oder
24.000 Euro * 0,6 % = 144 Euro/Jahr

Lohnt sich der Wechsel der Krankenkasse?

Angesichts dieser Zahlen denken viele Versicherte bereits jetzt über einen Wechsel der Kasse nach. Doch vorschnelle Entscheidungen sollten nicht getroffen werden, erklären Experten. Vielmehr müsse man sich schlau machen, welche Leistungen geboten werden. Wer allerdings jetzt bei den Kassen anfragt, erhält lediglich den Leistungsumfang per Dezember 2014 angesagt. Die neuen Satzungen mit möglicherweise veränderten Leistungen treten erst ab Januar 2015 in Kraft und werden auch erst dann den Versicherten gegenüber kommuniziert.

Experten befürchten zudem, dass diejenigen Kassen, die die Beiträge tatsächlich deutlich senken, auch die Leistungen für die Versicherten zusammenkürzen werden. Daher sollten Versicherte mit einem Wechsel der gesetzlichen Kasse noch warten und erst im Januar die endgültige Entscheidung treffen.

Quelle: FOCUS

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