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Jubiläum des Tages: 50 Jahre autofreie Sonntage

Person on racing bike alone on highway

Was sind autofreie Sonntage und warum wurden sie in vielen Ländern eingeführt? Wir sind diesen Fragen auf den Grund gegangen.

Es war der 25. November 1973, als es erstmals autofreie Sonntage in Deutschland gab. Die Grundlage war ein Energiesicherungsgesetz, das den Kraftstoffverbrauch und in der Folge den Erdölverbrauch senken sollte. Notwendig wurde dieses Gesetz aufgrund des Jom-Kippur-Krieges, in dem sich Israel und mehrere arabische Staaten gegenüberstanden. Hauptereignisorte waren damals die Golanhöhen und die Halbinsel Sinai. Die OPEC wollte damals mit einer drastischen Reduzierung der Fördermengen zahlreiche europäische Staaten davon abhalten, Israel zu unterstützen. Die Konsequenz dieser OPEC-Entscheidung war eine Ölkrise in Europa.

Wie sollten autofreie Sonntage bei der Bekämpfung der Ölkrise helfen?

Autofreie Sonntage wurden im Jahr 1973 für den letzten Novembersonntag sowie die ersten drei Dezembersonntage verhängt. Zuerst galten sie mit weniger Ausnahmen generell, doch schnell wurde das Ausmaß der Ausnahmen so umfangreich, dass es stellenweise sogar Staus gab. Diese (zumindest auf dem Papier) autofreien Tage wiesen um Gegensatz zu den heutigen Beschränkungen an Sonn- und Feiertagen einen gravierenden Unterschied auf, denn es wurde ausnahmsweise gestattet, auf die Autobahnen zu laufen oder dort Fahrradtouren zu unternehmen. Später wurde daraus ein Aktionstag, der jedes Jahr am 22. September stattfindet. Dabei gilt jedoch kein generelles Fahrverbot, sondern es werden Straßenabschnitte oder bestimmte Bereiche der Ortszentren gesperrt. Ein Beispiel dafür ist Italien, wo seit der Jahrtausendwende an vier Sonntagen pro Jahr in den Zentren von mehr als hundert Städten kein Autoverkehr erlaubt ist. Während der Ölkrise 1973 konnten Urlauber/-innen in Italien keine unbegrenzten Mengen Kraftstoff kaufen, sondern bekamen Benzingutscheine zugeteilt. Viele europäische Staaten reagierten auf die 1973 Ölkrise außerdem mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Land- und Bundesstraßen.

Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW gibt es in Deutschland schon länger

Deutschland war damals in einer besonderen Situation. Autofreie Sonntage waren lediglich eine neue Erfahrung bei den Privatfahrten, denn für Lastkraftwagen galt bereits seit dem Jahr 1956 ein Feiertags- und Sonntagsfahrverbot. Diese Regelung gilt heute noch. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich am dem Paragrafen 30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Betroffen davon sind alle Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Ausnahmen gelten für Rettungs- und Bergungsdienste sowie den Transport von Frischwaren und lebenden Tieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es bezüglich der Feiertage Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. Trucker/-innen müssen deshalb vor Fahrtantritt prüfen, in welchen Bundesländern Fronleichnam, der Reformationstag sowie Allerheiligen als gesetzliche Feiertage gelten.

Quelle: StVO, Energiesicherungsgesetz von 1973

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