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Jedermannkonto bald gesetzlich vorgeschrieben?

Eigentlich gibt es das Jedermannkonto schon länger. Die Banken hatten eine freiwillige Selbstverpflichtung beschlossen, jedem Antragsteller ein Guthabenkonto zu gewähren, um eine gesetzliche Lösung zu verhindern. Jetzt aber hat das Bundeskabinett doch noch ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, das ausnahmslos jedem Menschen ein Konto garantiert. Damit sollen die Vorgaben der EU-Zahlungskontenrichtlinie umgesetzt werden. So sollen vor allem bestimmte Ausländergruppen und Obdachlose leichteren Zugang zu den Bankdienstleistungen erhalten und es soll neue Transparenzregelungen geben. Was sich sonst noch ändert, zeigen wir im Folgenden auf.

Wie Obdachlose und Ausländer vom neuen Jedermannkonto profitieren können

Vor allem Obdachlosen war es in der Vergangenheit nicht möglich, ein Bankkonto zu eröffnen, da dafür ein fester Wohnsitz vorhanden sein muss. Ohne Konto war die Chance, eine Wohnung zu finden, allerdings gen Null gesunken, da die Mietzahlungen nun einmal unbar erfolgen. Künftig soll es ausreichen, wenn die Adresse von Freunden oder Familie angegeben wird, an die die Post geschickt werden kann.

Auch Asylsuchende und Ausländer sollen vom neuen Jedermannkonto profitieren. So sollen vor allem diejenigen von ihnen, die keinen Aufenthaltsstatus haben, aber trotzdem nicht abgeschoben werden, künftig ein Konto erhalten. Bisher war die Kontoeröffnung oft daran gescheitert, dass keine Ausweispapiere vorgelegt werden konnten, um die eigene Identität nachzuweisen. Künftig sollen Papiere mit dem Siegel einer deutschen Ausländerbehörde zur Identifizierung ausreichen.

Banken über neuen Gesetzentwurf für Jedermannkonto unglücklich

Die Banken indes haben bereits im Vorfeld mit Kritik nicht gegeizt. 1995 gingen sie die Selbstverpflichtung ein, jedem Menschen ein Konto zu gewähren. Offensichtlich wurde diese freiwillige Selbstverpflichtung allerdings nicht von allen Banken konsequent eingehalten, denn bis heute gibt es viele Menschen in Deutschland, die ohne Konto leben müssen. Jetzt soll jeder das Recht auf ein Konto haben – und zwar bei einer Bank seiner Wahl.

Ausnahmen gelten nur, wenn der Antragsteller bereits ein Konto bei einer anderen Bank hat. Dann darf die Bank den Antrag auf Kontoeröffnung verweigern. Ebenfalls gilt dies, wenn sich der Antragsteller der betreffenden Bank gegenüber strafbar gemacht hat, etwa durch Finanzbetrug. Auch Zahlungsrückstände aus einem früheren Vertrag gelten als Ablehnungsgrund für das Jedermannkonto.

Für das Jedermannkonto, das ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden kann, fallen die üblichen Kontoführungsgebühren an, wie für jedes andere Girokonto auch. Allerdings sind die Behörden angehalten, darauf zu achten, dass die Banken hier keine überhöhten Gebühren abrechnen, um nicht erwünschte Kunden damit abzuschrecken.

Jedermannkonto fordert mehr Transparenz bei den Gebühren

Andere Konten sollen nicht betroffen sein, sodass hier keine höheren Kontoführungsgebühren entstehen dürften. Allerdings sieht der Gesetzentwurf vor, dass Banken die erhobenen Gebühren in verständlicherer Form auflisten müssen. Damit soll es den Kunden erleichtert werden, das für sie günstigste Angebot zu finden.

Quelle: Welt

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