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Das darf man am Arbeitsplatz wirklich

Die meiste Zeit des Tages verbringen wir an unserem Arbeitsplatz. Da bleibt kaum Zeit, um private Erledigungen, Arztbesuche und Co. zu realisieren. Doch es gibt immer wieder Streitigkeiten um die Dinge, die am Arbeitsplatz geduldet bzw. tatsächlich erlaubt sind. Wir klären mit den wichtigsten Fragen auf.

Darf ich private E-Mails während der Arbeitszeit schreiben?

Gerade im Büro sind die Mitarbeiter den ganzen Tag am Computer tätig. Da wird es ja wohl erlaubt sein, eine private E-Mail zu verschicken, oder? Weit gefehlt, hierzu gibt es im Tarif- oder Arbeitsvertrag meist konkrete Regelungen. Die Arbeitgeber kennen nur zwei Regeln: Der private E-Mail-Verkehr ist erlaubt oder untersagt. Doch selbst wenn die Erlaubnis des Arbeitgebers vorliegt, sollte man diese nur in Maßen nutzen, am besten natürlich in den Pausenzeiten. Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag keine entsprechende Regelung zu finden, sollten Sie sich beim Chef über die innerbetriebliche Praxis informieren.

Darf ich meine Haustiere mit ins Büro bringen?

Ein großer Streitpunkt am Arbeitsplatz sind Haustiere – dürfen sie nun mit ins Büro oder nicht? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Entscheiden darf ausschließlich der Arbeitgeber, der das Mitbringen erlauben oder verbieten darf. Wichtig ist aber: Durch den Hund am Arbeitsplatz darf sich kein Kollege gestört fühlen. Auch die Arbeitsabläufe dürfen durch die Anwesenheit des vierbeinigen Gefährten nicht gestört werden. Sobald sich ein Mitarbeiter über die Anwesenheit von Kollege Hund beschwert, darf dessen Mitbringen auch sofort wieder verboten werden. Vorsicht sollten Mitarbeiter mit Hunden ebenfalls walten lassen, richtet Bello nämlich einen Schaden im Büro an, muss der Halter dafür haften.

Darf ich den Kopierer im Büro für private Zwecke nutzen?

Grundsätzlich ist der Kopierer Eigentum des Arbeitgebers. Damit sind private Kopien am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Die meisten Chefs drücken aber ein Auge zu, wenn es nur um ein oder zwei Kopien hie und da geht. Andere erwarten die Zahlung einer Unkostenpauschale, zum Beispiel fünf bis zehn Cent pro Kopie. In jedem Fall sollten Arbeitnehmer vor der privaten Nutzung des Kopierers Rücksprache mit ihrem Chef halten. Auch wenn es nur um geringe Summen geht, droht im Zweifel eine Abmahnung oder gar eine fristlose Kündigung.

Wem darf ich meine geschäftlichen Visitenkarten geben?

Es ist üblich, dass Mitarbeiter eigene Visitenkarten von ihrer Firma erhalten. Diese sollen sie natürlich nur an geschäftliche Kontakte weitergeben. Was aber, wenn man einen alten Freund wiedertrifft und nichts zu schreiben dabei hat? Dann gibt man ihm fix die geschäftliche Visitenkarte. Das wird vom Arbeitgeber aber ungern gesehen, Ausnahmen gelten lediglich, wenn sich auch ein geschäftlicher Kontakt dadurch anbahnen könnte.

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