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Das Homeoffice wirft Fragen beim Arbeitsschutz auf

White office desk with keyboard, glasses, coffee, mobile phone,

Wer ist für den Arbeitsschutz im Homeoffice verantwortlich und wie können rechtliche Bestimmungen dabei ordnungsgemäß umgesetzt werden?

Im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz im Homeoffice ergeben sich mehrere rechtliche Fragen. Diese wurden von Linken-Abgeordneten im Bundestag in einer Kleinen Anfrage der Bundesregierung vorgelegt. Inzwischen liegt das dazugehörige Statement der Bundesregierung vor. Es zeigt die Brisanz der Notwendigkeit einer Klärung der Rechtlage allein schon durch die Angabe der Zahl der Menschen, die in letzter Zeit ständig oder zumindest zeitweise im Homeoffice gearbeitet haben.

Welche konkreten rechtlichen Probleme beim Arbeitsschutz wirft das Homeoffice auf?

Es gibt eine ganze Reihe von Gesetzen, die regeln, was mit Blick auf den Arbeitsschutz beachtet werden muss. Die Palette reicht von der Arbeitsstättenverordnung über die Lasthandhabungsverordnung bis hin zur Gefahrstoffverordnung (um nur einige Beispiele zu nennen). Sie alle ergänzen die grundlegenden Bestimmungen im SGB VII. Danach sind Unternehmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz für ihre komplette Belegschaft verpflichtet. Darüber hinaus gibt es mehrere Kontrollorgane, die von den Arbeitsschutzbeauftragten in den Betrieben bis hin zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung reichen. Doch wie sollen sie die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen im Homeoffice kontrollieren, wenn sie in diesem privaten Bereich kein Zutrittsrecht haben? Genau diese Frage wirft auch die Kleine Anfrage aus dem Bundestag auf. Die zu berücksichtigenden Faktoren wären beispielsweise Lüftungsmöglichkeiten sowie die Licht- und Platzverhältnisse am Arbeitsplatz und die Größe der für die Arbeit verwendeten Displays.

Coworking-Space ist eine gute Alternative

Möchten Arbeitgeber die derzeit im privaten Homeoffice bestehenden (rechtlichen) Risiken ausschalten, ist die Bereitstellung von Coworking-Space eine Überlegung wert. Dabei handelt es sich um Büroräume, in die sich Unternehmen nach einem Sharing-Prinzip (Zeit, Fläche oder Anzahl Arbeitsplätze) einmieten können. Sie gelten rechtlich als Geschäftsstätten, was den Unternehmen und Kontrollorganen ein Zutrittsrecht verschafft. Allerdings ergeben sich hier andere Probleme. Ein Beispiel ist der Umgang mit sensiblen Daten. Das Risiko resultiert aus der vielerorts offenen Bauweise der als Coworking-Space angebotenen Büroräume.

Gibt es Besonderheiten bei Berufskrankheiten im Homeoffice?

Diese Frage wurde von den Linken-Abgeordneten ebenfalls gestellt. Allerdings verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort lediglich auf das allgemeine Risiko für die Berufskrankheiten, die bei reiner Schreibtisch- oder Computerarbeit auch bei der Tätigkeit in den Büroräumen der Unternehmen entstehen. Belastbare Zahlen zu Besonderheiten bei der Art und Verteilung der Arbeitsunfälle im Homeoffice liegen bisher nicht vor. Die Bundesregierung plant eine detaillierte Erhebung derzeit für das Jahr 2026. Ein Punkt steht allerdings fest. Das Homeoffice reduziert das Risiko für Arbeitswegeunfälle, die bei den Berufsgenossenschaften einen erheblichen Anteil der zu regulierenden Schadensfälle ausmachen.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/9982

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