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Mehr Urlaubsanspruch für ältere Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat unter dem Aktenzeichen 9 AZR 956/12 eine seit langem umstrittene Tarifregelung nun endgültig und höchstrichterlich geklärt. Demnach sind zusätzliche Urlaubstage für ältere Arbeitnehmer gerechtfertigt. Voraussetzung dafür ist, dass der Zusatzurlaub im angemessenen Rahmen bleibe, auch wenn dadurch jüngere Arbeitnehmer benachteiligt würden.

Mehr Urlaubsanspruch für Ältere bei Birkenstock

Grundlage für das Urteil war eine Klage von sieben Mitarbeitern eines Tochterunternehmens von Birkenstock. Sie waren zwischen 45 und 56 Jahren alt und erhielten laut Vertrag 34 Tage Jahresurlaub. Der Schuhhersteller hat Mitarbeitern ab dem 58. Geburtstag aber zwei zusätzliche Urlaubstage eingeräumt. Die Kläger fühlten sich daher wegen ihres Alters diskriminiert und zogen vor Gericht.

Der Schuhhersteller Birkenstock verteidigt sein Vorgehen. Die Arbeit sei körperlich anstrengend und ermüdend. Daher benötigten gerade ältere Arbeitnehmer zusätzliche Erholungszeit, um sich zu regenerieren.

Schon 1980 hatte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) empfohlen, älteren Arbeitnehmern verkürzte Arbeitszeiten einzuräumen. Auch ein Urlaubsanspruch, der sich nach Alter oder Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet, sei für ältere Arbeitnehmer sinnvoll, hieß es weiter. Im Bundesurlaubsgesetz hingegen kennt man keine Unterschiede. Hier ist lediglich geregelt, dass der Mindesturlaub pro Person bei 24 Werktagen jährlich liegen muss.

Der neunte Senat ging konform mit der Einstellung von Birkenstock und ist damit auch den Vorinstanzen in ihren Entscheidungen gefolgt. Man betonte, dass jüngere und ältere Arbeitnehmer zwar ungleich behandelt würden, dieser Gestaltungsspielraum aber im Rahmen liege und dem Arbeitgeber zuerkannt werden müsse. Dass zwei Tage Zusatzurlaub im Jahr im Rahmen liegen, stünde außer Frage, so die Richter.

Entscheidung über erhöhten Urlaubsanspruch stets im Einzelfall zu treffen

Es gibt allerdings auch vergleichbare Fälle, in denen anders entschieden wurde. 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht eine Altersstaffelung beim Urlaub im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen für rechtswidrig erachtet. Dabei erhielten Arbeitnehmer bis zum 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre gab es 29 Tage und anschließend 30 Tage Jahresurlaub.

In diesem Fall sah der Senat jedoch einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, weil eben die jüngeren Arbeitnehmer benachteiligt würden und die Altersstaffel zu früh begann.

Die genauen Definitionen, ab wann eine Altersstaffel für den Urlaubsanspruch gerechtfertigt ist, gibt es laut Juristen allerdings nicht. Es handelt sich hier stets um Einzelfallentscheidungen, wobei Arbeiten im Büro auch gänzlich anders beurteilt werden könnten, als schwere körperliche Arbeiten.

Die Altersstaffeln zum Urlaubsanspruch gibt es aber ohnehin kaum noch. Laut Angaben der IG Metall führt sie keine solchen Vereinbarungen in den Tarifverträgen und die Gewerkschaft Ver.di gab an, dass in den letzten Jahren zahlreiche Tarifverträge dieser Art angepasst worden seien, um die Ungleichbehandlung zu verhindern. Das gelte vor allen Dingen im Handel.

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