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Dyson siegt: Kein Energielabel für Staubsauger

Die EU hatte ein strenges Prüfverfahren für Staubsauger angeordnet, um Energie einsparen zu können. Allerdings ist dieses Prüfverfahren nicht praxisgerecht, wie jetzt das EU-Gericht nach einer Klage von Hersteller Dyson entschied. Damit brauchen Staubsauger kein Energielabel mehr.

Verbraucher könnten demnach künftig auch Staubsauger ohne Energielabel im Handel finden. Bisher mussten alle in der EU verkauften Staubsauger mit einem solchen Label versehen sein. Das ist jetzt anders.

Staubsauger benötigen (vorerst) kein Energielabel

Grund für die Änderung: Die EU-Kommission hat keine Rechtsmittel gegen ein Gerichtsurteil eingelegt. Damit sind die bereits 2013 gefassten EU-Regeln ungültig. Das bestätigte jetzt eine Sprecherin der Behörde in Brüssel. Am vergangenen Freitag ist die Verordnung demnach ausgelaufen.

Dem Ganzen vorausgegangen war ein Urteil des EU-Gerichts aus dem November 2018. Damals hieß es, dass man die Energieeffizienz von Staubsaugern nicht mit leeren Staubbehältern testen dürfte. Schließlich kämen entsprechende Tests den realen Bedingungen nicht nah genug, so die Richter in der Urteilsbegründung.

Dyson bekam vor Gericht Recht

Geklagt hatte der bekannte Staubsaugerhersteller Dyson. Er verkauft beutellose Staubsauger und hatte gegen die EU-Verordnung geklagt. Das britische Unternehmen begründete seine Klage damit, dass die Verordnung irreführend sei. Schließlich steige der Stromverbrauch bei einigen Staubsaugern mit steigendem Inhalt des Beutels.

Die EU-Kommission hatte zwei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, hat dies aber nicht getan. Die Sprecherin erklärte, dass die rechtliche Grundlage dafür nicht ausreichend sei. Jetzt prüfe man aber, wie man am besten weiter vorgeht. Aktuell überarbeite man ohnehin die Energieeffizienz-Anforderungen an andere Haushaltsgeräte, so dass man sich auch die Staubsauger noch einmal näher ansehen könne. Allerdings wird es wohl noch einige Monate dauern, bis die neuen Regeln für Staubsauger feststehen. So lange dürfen sie auch ohne Energielabel verkauft werden.

Quelle: dpa

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