Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Schutz der Mieter bei Heizungstausch

Heating Specialist with Gas Leak Detector in His Hand

Ab dem kommenden Jahr sollen keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr verbaut werden. Laut SPD-Parteichefin Saskia Esken sollen Heizungsmodernisierungen Mieter nicht belasten.

Hohe Belastungen für Mieter aufgrund der Ampelpläne zum Heizungstausch will Saskia Esken verhindern. Der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ gegenüber erklärte sie, dass man „nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter vor übermäßigen Belastungen schützen“ wolle. So dürften die Investitionen für neue Heizungsanlagen nicht einfach auf die Mieten umgelegt werden. Es dürfe nicht passieren, dass Mieter durch die Wärmewende „aus ihrer Wohnung raussaniert“ werden.

Ab 2024 keine neue Öl- oder Gasheizung

Laut den Plänen der Ampelregierung zum Gebäudeenergiegesetz wird der langfristige Abschied von Öl- und Gasheizungen bereits ab 2024 eingeläutet. Der vom Bundeskabinett bereits beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem kommenden Jahr jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Die Gesetzesänderung soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Allerdings gibt es heftige Kritik an den Plänen, vor allem aus der Union. Hintergrund sind die massiven Kosten, die mit der Gesetzesänderung einhergehen.

Die CDU ruft jetzt Menschen in einer Kampagne dazu auf, mit ihrer „Stimme ein Zeichen gegen das unfaire Heizungsgesetz der Bundesregierung“ zu setzen. So fordert die Union Wahlfreiheit bei der Heizung sowie deutlich mehr finanzielle Unterstützung.

Keine Förderung für Jedermann

Dennoch soll es keine „Förderung mit der Gießkanne“ geben, so Esken weiter. Einkommensmillionäre, die eine Wärmepumpe einbauen müssen, sollen beispielsweise nicht gefördert werden. Stattdessen schlägt die SPD-Chefin Esken vor, dass die gewährten Zuschüsse und Hilfen versteuert werden müssen.

Trotzdem sollten Hausbesitzer sich von den Plänen zum Heizungstausch nicht allzu sehr verunsichern lassen. Die Gesetzesentwürfe sehen keine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden vor. So soll es Übergangsfristen geben, wenn eine Heizungsanlage kaputt gehen sollte und nicht mehr repariert werden kann. Dennoch gilt, dass Heizkessel nur noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Allerdings stehen die parlamentarischen Beratungen hierzu noch ganz am Anfang.

Quelle: dpa

About Author