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Maßnahmen zur Energieeinsparung lassen sich kaum schnell umsetzen

Heating Specialist with Gas Leak Detector in His Hand

Mit jedem nicht verbrauchten Kubikmeter Gas reduzieren wir unsere Abhängigkeit von Russland und dem Kremlherrscher Putin. Allerdings wird es kaum möglich sein, wirklich effiziente Maßnahmen so schnell umzusetzen, wie manch einer sich das wünscht.

Laut Eigentümerverband Haus & Grund können die geplanten Maßnahmen nicht so schnell umgesetzt werden, wie erhofft. Einerseits warten Eigentümer und Vermieter nach wie vor sehr lange auf einen Handwerker. Andererseits macht sich der Materialmangel – bedingt durch immer noch beeinträchtigte Lieferketten – weiter bemerkbar. Zwar sieht auch Haus & Grund Präsident Kai Warnecke viele von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgeschlagenen Maßnahmen als sehr sinnvoll an, allerdings hält er deren zeitnahe Umsetzung für eher unwahrscheinlich.

Mieter stimmen Sparmaßnahmen nicht immer zu

Schon in der Vergangenheit hat sich häufiger gezeigt, dass Energiesparmaßnahmen, wie die Nachtabsenkung, nur bedingt auf Zustimmung durch Mieter stoßen. Daher erwartet der Eigentümerverband, dass Habeck noch mehr um Zustimmung wirbt und Vermieter unterstützt.

Auch der Deutsche Mieterbund ruft zum Energiesparen auf. Allerdings sollten Mieter und Mieterinnen zum Energiesparen motiviert, nicht jedoch verpflichtet werden. Generell haben sowohl Eigentümer, wie auch Mieter und die Industrie die Pflicht, Energie einzusparen, wo immer es möglich ist. Allerdings darf man dabei nicht vergessen, dass zu kalte Wohnungen oder gar einfrierende Leitungen im Winter zu erheblichen Schäden führen können – nicht nur am Haus selbst, sondern ebenso an der Gesundheit der Bewohner. Daher muss man „in jedem Fall auch die haftungsrechtlichen Fragen für etwaige Schäden…durch zu kalte Wohnungen im Winter“ berücksichtigen.

Mindesttemperatur in Wohnungen kann unterschritten werden

Als Vorsorge für den Winter hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ein neues Paket zum Energiesparen angekündigt. Dabei soll es auch um weitere Einsparungen in privaten Wohnungen gehen. Aktuell gibt es vertragliche Verpflichtungen, die besagen, dass eine bestimmte Mindesttemperatur in den gemieteten Räumen aufrecht zu erhalten ist.

Wollen Mieter und Mieterinnen diese Mindesttemperatur unterschreiten, verstoßen sie allerdings gegen ihren Mietvertrag. Um das zu vermeiden, sollen entsprechende Verpflichtungen vorübergehend ausgesetzt werden. Eigentümer von Gasheizungen sollen zudem zu einem Heizungscheck verpflichtet werden.

Quelle: dpa

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