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Vorwürfe wegen mangelnder Überwachung der Umweltzonen

Vor sieben Jahren wurden in deutschen Städten die Umweltzonen eingeführt, in die nur Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren dürfen. Die Deutsche Umwelthilfe hat jetzt eine Abfrage unter 76 Städten gestartet, um nachzufragen, wie gut die Einfahrverbote beispielsweise für ungefilterte Dieselfahrzeuge kontrolliert werden. Dabei findet diese Kontrolle nach den Ergebnissen der Abfrage nur in jeder zweiten Stadt statt. Zwar hat sich die Zahl der Städte, die die Kontrollen durchführen im Vergleich zur Abfrage 2010 von damals zwei auf nun 38 deutlich erhöht, doch es gibt auch nachlässige Städte, gegen die es jetzt entsprechende Kritik hagelt.

„Grüne Karte“ für Überwachung der Umweltzonen verteilt

Die Deutsche Umwelthilfe hat jetzt der Hälfte der untersuchten Städte eine „Grüne Karte“ ausgestellt, weil sie die Umweltzonen ausreichend kontrolliert und Verstöße dagegen entsprechend ahndet. In den betreffenden 38 Städten wurden die PKWs, Busse und LKWs auf ihre Zufahrberechtigung hin überprüft – und zwar nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim Parken. Verstöße wurden mit Bußgeldern geahndet.

Die Bundeshauptstadt Berlin gilt dabei als besonders vorbildlich. Sie erhält die „Grüne Karte“ schon seit 2010 durchgängig. Allerdings gab es auch „Rote Karten“ – insgesamt elf Mal. Diese erhielten unter anderem Langenfeld, Halle und Magdeburg. Die Umweltzonenregeln wurden hier nicht ausreichend oder auch gar nicht überprüft.

Was ist die Umweltzone?

2008 wurde die Umweltzone in Deutschland eingeführt. Ziel war es, die Belastungen durch Feinstaub und Stickstoffdioxid in den Innenstädten zu reduzieren. In den meisten Städten dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette in die Städte einfahren. Ausgenommen davon sind nur die Städte Münster, Neu-Ulm, Augsburg und Schramberg, die auch Fahrzeugen mit gelber Plakette das Einfahren erlauben.

Im vergangenen Jahr wurde zum 01. Mai beschlossen, dass Verstöße gegen die Regelungen in den Umweltzonen mit einem Bußgeld von 80 Euro bestraft werden können. Zuständig für die Kontrollen sind in der Regel die Ordnungsämter und die Polizei.

Quelle: Welt

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