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Vorratsdatenspeicherung wieder in Kraft

Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder in Kraft gesetzt. Lange hat man mit sich gerungen, doch plötzlich ging alles ganz schnell. Die Bundesregierung hatte das umstrittene Thema sehr kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt und gestern hat der Bundestag nun das neue Gesetz beschlossen. Bereits Anfang November 2015 soll es in den Bundesrat gehen.

Doch die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung bleibt groß. Die Grünen etwa kritisieren die „Hauruck-Aktion unter dem Radar der aktuellen Flüchtlingsdiskussionen“ scharf. Auch Netzaktivisten und Datenschützer zeigten sich entrüstet über den Beschluss und drohten bereits mit juristischem Einspruch gegen das Gesetz.

Vorratsdatenspeicherung: Welche Daten werden wie lange gespeichert?

In dem neu verabschiedeten Gesetz heißt es, dass Telekommunikationsanbieter die Telefonnummern und IP-Adressen ihrer Kunden für zehn Wochen speichern müssen. Auch Standortdaten werden erfasst, sollen aber nur vier Wochen gespeichert werden. Vorgesehen ist ausschließlich eine Speicherung der Daten in Deutschland und nach Ablauf der festgelegten Fristen müssen diese auch wieder gelöscht werden.

Erfolgt ein Zugriff auf die Daten, so müssen die betroffenen Kunden informiert werden. Außerdem sieht das neue Gesetz vor, Datenhehlerei zur Straftat zu machen und sogar mit bis zu drei Jahren Haft zu belegen.

Vorratsdatenspeicherung: Wer erhält Zugriff auf die sensiblen Daten?

Auf die gespeicherten Daten sollen Staatsanwaltschaft und Polizei Zugriff erhalten, allerdings nur bei schweren Verbrechen. Zudem müsse ein richterlicher Beschluss vorliegen. Ebenso betonen die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, dass Inhalte der Anrufe nicht festgehalten werden. Wie einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zu entnehmen ist, bleibt aber unklar, ob das auch für SMS gilt. E-Mails sollen laut Heiko Maas, dem amtierenden Bundesjustizminister, von der Speicherpflicht ausgenommen sein.

Er räumte aber gleichfalls ein, dass es sich bei der Speicherung der Daten um einen „Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“ handele. Dieser sei jedoch „verhältnismäßig“. Konstantin von Notz, rechtspolitischer Sprecher der grünen Fraktion, sprach dagegen von „Gift für unsere Demokratie“. Maas warf er zudem vor, kein Rückgrat in der Sache gezeigt zu haben. Ursprünglich war Maas nämlich strikt gegen die Vorratsdatenspeicherung, knickte aber nach dem Anschlag auf „Charlie Hebdo“ und unter dem Druck der Union und Sigmar Gabriels ein.

Quelle: Morgenpost

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